Frage an Birgit Diezel von Wolfgang W. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Diezel,
danke für Ihre Antwort vom 6. August auf meine Frage vom 31. Juli.
Die Rechtslage ist bekannt und Teil des Problems, das nur durch die Politik lösbar ist. Im Mai wurden deshalb im Deutschen Bundestag zahlreiche Änderungsanträge diskutiert und entschieden. Die Vorschläge betrafen auch Aufbesserungen der Altersbezüge von ehemaligen Krankenschwestern, Geschiedenen … Leider hat Ihre Bundestagsfraktion alle Vorschläge abgelehnt, ohne einen eigenen eingebracht zu haben. Deshalb bin ich über Ihre Antwort etwas enttäuscht: „abwarten“. Worauf wollen Sie warten…?
Die juristische Behandlung der „Stichtagsregelung“ hat Wirkung auf das rechtsstaatliche Empfinden nicht nur Betroffener. Die „kreative“ Entwicklung der Argumentation vom Registereintrag zur „leeren Hülle“ dürfte selbst bei der Richterschaft kaum spurlos geblieben sein. Der Sachverständige Ladeburg antwortete auf eine Anfrage des Abgeordneten Michalk Ihrer CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Stichtagsfrage: „Das, was im Moment passiert bezüglich der Stichtagsregelung, ist der Versuch, eine zehnjährige feste Verwaltungspraxis und Rechtsprechung zehn Jahre zurückzudrehen… Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist absolut erschüttert…“ (122. Sitzung 4. Mai 2009, Anhörung Sachverständige, Wortprotokoll Seite 1627).
Thüringen gilt als das Bundesland mit den bundesweit geringsten Löhnen. Es bedarf keiner höheren Mathematik um auszurechnen, dass Thüringen gute Chancen hat, in Bälde die Schlusslaterne auch im Rentenniveau - bundesweit - zu erringen. Logisch, denn Rente folgt früherem Einkommen.
Bei all’ diesen Problemen Thüringens wollen Sie „abwarten“? Als Regierungspartei? - Zumindest eine klare Antwort und damit als Wahl-Entscheidungshilfe geeignet. Oder ist doch noch mit einem „aktiveren“ Lösungsansatz seitens der CDU zu meiner Anfrage zu rechnen…? Immerhin gibt es im Raum Gera und Jena viele „Betroffene“.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wondrejz
Gera, 9. August 2009
Sehr geehrter Herr Wondrejz,
die Anerkennung der Versorgungsansprüche aus der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz erfolgt seit nunmehr sieben Jahren auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Deswegen möchte ich Ihnen auch keine leeren Wahlkampfversprechen wie manch anderer machen. Vielmehr möchte ich Ihnen sagen: Der Landesregierung ist es zum jetzigen Zeitpunkt von vorrangigem Interesse, sich für alle ostdeutschen Rentner einzusetzen. Deshalb werden wir uns in der kommenden Legislaturperiode für eine Angleichung der Renten auf Westniveau einsetzen. Davon werden auch Sie und alle anderen Betroffenen profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Diezel