Frage an Bianka Kachel von Hans-Joachim K. bezüglich Umwelt
Werte Frau Kachel,
wie Ihnen bekannt , wird in der Städten und Kreisen Sachsen-Anhalts das Brennverbot von Gartenabfällen unterschiedlich gehandhabt. Feinstaubmessungen nicht nur in Halle, wo ein Verbrennen nicht erlaubt ist, haben eindeutig belegt, dass dafür das Verbrennen im Saalkreis verantwortlich ist.
Da die Rauchschwaden über die Ort-, Dorf-, Kreis-und Stadtgrenzen hinausgehen und auch über die Landesgrenzen überschreiten können, kann das Feinstaubproblem auch nur gemeinsam gelöst werden.
Mich würde interessieren, welche Anstrengungen Sie bisher unternommen haben, um in Sachsen-Anhalt ein einheitliches Verbrennungsverbot von Gartenabfällen durchzusetzen und ob es auch Kontakte mit unseren angrenzenden Bundesländer gegeben hat, um auch dort ein entsprechendes Verbot zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Keneder
Sehr geehrter Herr Keneder,
Bereits im Dezember 1999 habe ich mich für ein generelles Brennverbot, insbesondere in den Kurorten des Kreises Quedlinburg eingesetzt. Mit Gutachten und Empfehlungen von Lungenfachärzten und Umweltbehörden, Touristikern und Kurdirektoren, die ich eingeholt habe, wurde nach langer öffentlicher Diskussion ab Februar 2005 vom Landrat Wolfram Kullik das Verbrennen von Gartenabfällen und Strauchschnitt im Landkreis Quedlinburg verboten. Für die Beseitigung des Grünschnitts führt der Abfallzweckverband umfassende Sammlungen durch, auch Laub wird abgeholt. Trotz meines Hinweises auf diese veränderten und verbesserten Abfuhrmöglichkeiten für den Grünschnitt, hält das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt an der (Ausnahme)-Verordnung von 1993 fest.
Auch vom Landesverband der Kleingärtner Sachsen-Anhalt habe ich dazu eine Stellungnahme eingeholt, aus der eine Zustimmung zum Brennverbot hervorgeht.
Ich würde es begrüßen, wenn es eine bundesweit einheitliche Regelung dazu geben würde.
Mit freundlichen Grüßen
Bianka Kachel