Sehr geehrte Frau Wolff, sollte der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erleichtert werden?
Sehr geehrte Frau Wolff, sollte der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erleichtert werden?
Befürworten Sie die Streichung des § 219 StGB? Unterstützen Sie die Einrichtung einer gynäkologischen Ambulanz, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt in ihrem Wahlkreis?
Sehr geehrte Frau S.,
herzlichen Dank für Ihre Fragen!
1. Sollte der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erleichtert werden? Befürworten Sie die Streichung des § 219 StGB?
So steht es in unserem Wahlprogramm auf Seite 162 ff. und so sehe ich das auch:
"Wir wollen den kostenlosen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bis zum Ende des ersten Trimesters sicherstellen. Dazu setzen wir uns für die Streichung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) ein. Zusätzlich wollen wir Schwangerschaftsabbrüche als Forschungs- und Ausbildungsgegenstand an Universitäten einführen. Wir fördern den Ausbau von freiwilligen neutralen und unabhängigen Beratungsangeboten zur Verhütung und zum Schwangerschaftsabbruch."
2. Unterstützen Sie die Einrichtung einer gynäkologischen Ambulanz, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt in ihrem Wahlkreis?
Dementsprechend ist es mir auch wichtig, dass es in meinem Wahlkreis eine gynäkologische Ambulanz gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Denn diese Option muss es geben. Gleichzeitig ist es mir persönlich sehr wichtig, werdende Eltern bestmöglich zu unterstützen, um einen Schwangerschaftsabbruch nach Möglichkeit vermeiden zu können. Sehr wichtig in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel auch folgende Punkte aus unserem Wahlprogramm:
"Wir verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies gilt für alle Elternteile und Paare, unabhängig von Geschlecht oder sexueller Orientierung. Um schwangere Personen bereits vor der Geburt zu unterstützen, fordern wir ein Schwangerschaftsgeld für Frauen, die 60 Tage vor der Entbindung nicht arbeiten können – bis zu 50 Tage lang in Höhe von 80 % des Lohns. Dazu wollen wir die Elternzeit auf 16 Monate verlängern unter der Voraussetzung, dass mindestens vier Monate davon von Besserverdienenden in Anspruch genommen werden. Zusätzlich wollen wir nach der Elternzeit die Rückkehr beider Elternteile an ihre Arbeitsplätze in zeitlich befristeter Teilzeit vereinfachen sowie die Möglichkeiten zur Nutzung von Gleitzeit stärken. Weitere Maßnahmen sind die Anhebung des Kindergelds (Kap.2. – 1.2.) und der verstärkte Ausbau der Kinderbetreuung (Kap. 3. – 1.2.)." (Seite 162)
"Die Beratung der Eltern zu Be_hinderungen und Inklusion beginnt während der Schwangerschaft. Förderung, Diagnostik und Beratung werden im frühkindlichen Bereich in allen Institutionen angeboten, um bereits präventiv zu unterbinden, dass Beeinträchtigungen entstehen, oder um die Familien frühzeitig zu unterstützen." (Seite 109 ff.)
Unser vollständiges Wahlprogramm finden Sie hier: https://www.voltdeutschland.org/btw/programm