Frage an Bettina Redöhl von Jörg B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Redöhl,
Im Altlastenfall am De-Haen-Platz in Hannover sind Schicksale entstanden, die künftig für andere Fälle vermieden und für diesen Fall finanziell rückabgewickelt werden müssen. Wir hatten Ihnen ein erläuterndes Schreiben per Post zugesandt.
Wir sehen die dringende Notwendigkeit politischen Handelns:
1. Bundesweite Gleichbehandlung aller gleichgelagerten Fälle wie am De-Haën-Platz in Hannover, indem die privaten Eigentümer von der finanziellen Belastung der Sanierung freigestellt werden, sofern keine Kenntnis über und kein Verschulden an den Altlasten besteht.
2. Definition der Fristen bzgl. des § 9 BBodSchG
3. Finanzielle Rückabwicklung im Falle der Sanierung am De-Haën-Platz zugunsten der EigentümerInnen
4. Gesetzliche Informationsverpflichtung der Unteren Bodenschutzbehörden über Eintragungen ins Altlastenverzeichnis gegenüber den EigentümerInnen mit Nachweis
Uns interessiert Ihre Meinung zu diesem Themenfeld. Wir würden gern wissen, ob Sie im Falle einer erfolgreichen Kandidatur für unser Anliegen eintreten würden. Am 14.9.2013 wollen wir gern eine Auswertung der Kandidatenrückmeldungen veröffentlichen. Daher bitten wir Sie, Ihre Antwort bis zum 13.9.2013 einzustellen.
Für den Vorstand der BI:
Michael Arnold
Jörg Baltruweit
Henrich Fenner
Sabine Sievert
Sehr geehrter Herr Baltruweit, sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie vielen Dank für IhrSchreiben in der Frage der Altlasten in der List.
Der Umgang der zuständigen Behörden mit dieser Problematik ist nach Auffassung der FREIEN WÄHLER nicht akzeptabel - wir haben dies auch schon im Rahmen des Landtagswahlkampfes deutlich gemacht.
Ich würde gern auf die fünf am Schluss des Schreibens formulierten Handlungsfelder eingehen:
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Bundesweite Gleichbehandlung, Freistellung der Eigentümer (sofern kein Verschulden und keine Kenntnis bestehen): Dem stimmen wir zu; zur Realisierung des Anspruches schlagen wir landesweite Fonds zur Altlastensanierung in diesen Fällen vor.
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Definition der Fristen: Dem stimmen wir zu; ohne eine solche Fristendefinition bleibt der § 9 BBodSchG eine Regelung ohne Wirkung.
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Finanzielle Rückabwicklung: Auch dem stimmen wir zu. Sollte u.E. auch über die unter 1. angesprochenen Landesfonds geregelt werden.
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Gesetzliche Informationsverpflichtung der unteren Bodenschutzbehörden über Eintragungen ins Altlastenverzeichnis: Dem stimmen wir ebenfalls zu.
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Aufnahme der Pflichtüberprüfung der Altlastenverzeichnisse in das Notariatsrecht: Auch dieser Forderung stimmen die FREIEN WÄHLER zu; gleichzeitig sollte damit rechtlich und faktisch verbunden sein, dass der Erwerber im Zusammenhang mit ggf. später festgestellten Altlasten freizustellen ist und stattdessen eine Abwicklung über die entsprechenden Landesfonds erfolgt.
Nicht nur im Falle einer Wahl werde ich mich für diese Punkte einsetzen. Ich würde Sie bitten, mich über neue Entwicklungen zum Thema Altlasten in der List zu informieren. Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Redöhl