Bettina Muth
FDP
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Frage von Georg K. •

Frage an Bettina Muth von Georg K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Muth,
Alle Piloten müssen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)nach § 7 des Luftsicherheitsgesetz unterziehen lassen. Die Untersuchung sol periodisch wiederholft werden.
Eine entsprechende DV zum Gesetz gibt es nicht.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher Globalverdacht einer Bevölkerungsgruppe angemessen ist? Wird dadurch nicht der Grundsatz
der Unschuldsvermutung und damit unser Rechtsverständnis ausgehebelt? Sollte nicht wenigsgtens ein gewisser Anfangsverdacht die ZÜP rechtfertigen?
Einmal davon abgesehen, daß durch diese Vorschriften die Sicherheit in keinster Weise erhöht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Kräussle

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kräussle,

lassen Sie mich zunächst einmal festhalten, dass auch ich zu denen gehöre, die Teile des Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig halten. § 14 des Luftsicherheitsgesetzes ermöglicht, in einem extremen Notfall ein Passagierflugzeug abzuschießen und damit das Leben der Besatzung und unschuldiger Passagiere nicht nur aufs Spiel zu setzen, sondern als sichere Folge zu vernichten. Dies ist meiner Ansicht nach nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar, da hier eine unzulässige Abwägung von "Leben gegen Leben" vorgenommen wird.

Sie fragen, ob § 7 des Gesetzes nicht unserem Rechtsverständnis widerspricht. Das sehe ich nicht so. Denn die von Ihnen aufgeführten Schlagwörter "Anfangsverdacht" und "Unschuldsvermutung" sind dann von Bedeutung, wenn es um die repressive Verfolgung von Straftaten, also das Strafprozessrecht geht. § 7 des Luftsicherheitsgesetzes hat aber keinen Strafcharakter, sondern dient der präventiven Gefahrenabwehr. Die Anfoderungen des § 7 widersprechen also nicht unserem Rechtsverständnis. Sicher kann man allerdings darüber streiten, ob die Anforderungen des §7 verhältnismäßig sind. Wenn hier nur bürokratische Hürden aufgebaut werden, die letztlich keinen Sicherheitsgewinn bringen, muss die Regelung überprüft und gegebenenfalls auch wieder geändert werden.

Mit liberalem Gruß
B. Muth