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Bettina Hornhues
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Frage von Christian G. •

Frage an Bettina Hornhues von Christian G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Hornhues,

mit großer Sorge sehe ich der Abstimmung über die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes entgegen. Die Bundesregierung hat das Klima-Abkommen mit dem 1,5°C-Ziel unterschrieben, wird es aber basierend auf der aktuellen EEG-Novelle nicht erreichen.
Eine aktuelle Studie von Prof. Volker Quaschning zeigt, wie eine 100%ige Energiewende für Strom, Wärme und Verkehr bis 2040 aussehen kann, die für das Erreichen des 1,5°C nötig ist ( http://www.volker-quaschning.de/publis/studien/sektorkopplung/Sektorkopplungsstudie.pdf ). Und die dort festgehaltenen Vorschläge sind keineswegs utopisch, sondern werden u.a. in Dänemark, den Niederlanden und Skandinavien bereits umgesetzt.
Bürgerbeteiligung war nicht nur bisher ein Erfolgsfaktor für die Umsetzung eines Großteils der Erneuerbaren Energien Anlagen, sondern versteht sich auch als demokratischer Akt.
86% der Bevölkerung sind für die Energiewende. Der Großteil ist sogar für eine schnellere Energiewende. Die Energiewende zu verlangsamen und Bürgerbeteiligung zu erschweren, um den großen Energiekonzernen zu gefallen, ist für Politiker ein Armutszeugnis. Sie sollten an einer Gesellschaft mitarbeiten, die (Klima-)Probleme nicht auf Ihre Kinder abwälzt und so viele demokratische Elemente (also Bürgerbeteiligung) wie möglich enthält.
Ich fordere Sie als Bremer Bürger auf, handeln Sie mit Bedacht, stimmen Sie gegen die Novelle in der jetzigen Form. Und nun zu meiner Frage: wie werden Sie abstimmen? Und warum werden Sie so abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Gutsche

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Sehr geehrter Herr Dr. Gutsche,

ich danke Ihnen herzlich für Ihre Nachfrage bezüglich des neuen EEG-Gesetzes, welche mich sowohl per Email an meine Bundestagsemailadresse erreicht hat, als auch hier über abgeordnetenwatch. Gerne möchte ich Ihnen mein Abstimmungsverhalten und die Hintergründe dazu erläutern, denn ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt.

Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird mit dem neuen EEG-Gesetz der Übergang vom bisherigen System der Festvergütungen zu Strommengenausschreibungen geschaffen. Die Ausschreibungen beginnen 2017 und erfolgen aufgeteilt nach Windkraft auf See, Windkraft an Land, Photovoltaik und Biomasse.

Die Ausschreibungsmengen sind so zu bemessen, dass der Ausbaukorridor von 40 bis 45 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2025 eingehalten wird. Insbesondere der Ausbau der Windenergie auf See soll besser mit dem Stromnetzausbau an Land verzahnt werden. Er wird in den Jahren 2021 bis 2025 reduziert, weil bis dahin die erforderlichen Stromtrassen noch nicht zur Verfügung stehen. Unter anderem wird auch die Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen angepasst, die Ausschreibung für alle Biogasanlagen geöffnet und Windenergieanlagen an Land in sogenannten Netzausbaugebieten begrenzt. Über Photovoltaik auf Ackerflächen entscheiden in Zukunft die jeweiligen Bundesländer.

Bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag über dieses Gesetz habe ich allerdings mit Nein gestimmt. Dabei ging es mir nicht darum, gegen die eigene Fraktion zu stimmen oder gegen den Ausbau der Erneuerbaren Energien allgemein. Ich kritisiere lediglich, die Art und Weise, wie es in diesem Gesetz umgesetzt wird, da es zulasten unserer norddeutschen Region geht. Denn das EEG-Gesetz in dieser Form belastet den ganzen Nordwesten. Es ist zu erwarten, dass durch die Novelle des EEG viele Arbeitsplätze akut gefährdet werden. Die Wertschöpfungskette im Norden wird negativ getroffen. Das Gesetz ist vor allem nicht ausgewogen. Es benachteiligt insbesondere die Region in und um Bremerhaven. Als Wahlkreisabgeordnete für Bremen und Bremerhaven kann ich dem nicht zustimmen.

Denn mit dem neuen EEG-Gesetz werden die Ausbauziele für Offshore-Windanlagen überproportional gekürzt. In einigen Jahren entsteht deshalb ein „Fadenriss“, der die Windkraftindustrie gefährdet. Dieses Signal ist meiner Meinung nach falsch.

Der Leitungsausbau der Stromnetze an Land muss mit Hochdruck vorangetrieben werden. Das hat insbesondere die Landesregierung in Niedersachsen versäumt. Sie trägt damit auch die Verantwortung dafür, dass der Windstrom nicht in die Netze eingespeist werden kann und ungenutzt verpufft. Der verlangsamte Ausbau der Offshore-Anlagen verringert den Druck, das Verteilernetz weiter auszubauen. Wir befürchten nun, dass viele Firmen in der Region den „Fadenriss“ nicht überleben werden.

Für die Weiterentwicklung der Technologie benötigt man die kontinuierliche Produktion, nur so werden die Anlagen leistungsfähiger und effizienter. Eine zweijährige Pause in der Produktion stellt dagegen einen immensen Nachteil für das deutsche Know-How dar. Kein Unternehmen wird eine solche Situation aushalten. Für die Jahre bis 2021 wird es keinen weiteren Windpark in der Nordsee geben. Lediglich in 2022 darf in der Nordsee 250 Megawatt gebaut werden – das ist lediglich ein halber Windpark.

Ab 2026 dürfen zwar 850 Megawatt gebaut werden, nur ob dafür dann noch unsere deutschen Produktionsstätten in Bremen und Niedersachsen vorhanden sein werden, bleibt anzuzweifeln. Die Offshoreanlagen werden dann vermutlich nur noch im Ausland gebaut.

Ich hoffe sehr, dass meine Antwort zur Klärung ihrer Fragen beigetragen hat und Sie meine Entscheidung nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hornhues MdB

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