Frage an Bettina Herlitzius von Christoph G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Mitglieder des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages,
in Österreich, Italien und Frankreich ist möglich mit einem regulären Autoführerschein Krafträder bis 125 cm³ ohne Beschränkungen zu führen. Bis 2013 müssen die EU-Fahrerlaubnisrichtlinien in das deutsche Verkehrsrecht aufgenommen werden.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es auch in Deutschland möglich ist, mit einem regulären Autoführerschein die oben angesprochenen 125 cm³ Krafträder zu benutzen. Alles andere wäre albern und würde wieder einmal die Kleinkariertheit Deutschlands untermalen.
Ich würde mich über eine ehrliche Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Grote
Sehr geehrter Herr Grote,
die Einstufung der zweirädrigen Kraftfahrzeuge ergibt sich einerseits aus nationalem, andererseits aus europäischem Recht. Die derzeitigen Fahrerlaubnisklassen werden durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Dritte EG-Führerschein-Richtlinie), spätestens bis zum 19. Januar 2013 in nationales Rechtumgesetzt und zum Teil neu strukturiert.
In diesem Zusammenhang befürworte ich einen erleichterten Erwerb von Zweiradführerscheinen für Inhaber eines Führerscheins einer anderen Fahrzeugklasse, die bereits über langjährige Praxiserfahrung im Straßenverkehr und umfassende Kenntnisse der Verkehrsregeln verfügen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Herlitzius