Frage an Bettina Herlitzius von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Herlitzius,
es ist richtig, dass in der Grundrechtcharta des Vertrags von Lissabon in Ihrem erwähnten Absatz die Todesstrafe abgeschafft ist.
Leider gibt es noch eine Fußnote zum Vertrag von Lissabon, der die Todesstrafe für den Fall von Aufstand, Aufruhr, Krieg und Kriegsgefahr zulässt. Schauen Sie sich bitte das Video von Professor Schachtschneider ab Minute 1 an ( http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE )
Artikel 2 2)
Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
E r l ä u t e r u n g
1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
, der wie folgt lautet:
"(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …".
2. "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet
werden." Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.
3. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch
eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden …".
Der Artikel 102 GG und der Rest vom GG unterliegt dem EU-Recht (http://www.abgeordnetenwatch.de/peter_hintze-650-5922--f160194.html#q160194)
Kannten Sie diese „Fußnote" des Vertrags nicht, oder wollten Sie mich wissentlich täuschen?
Wie werden Sie nach den neuen Erkenntnissen reagieren?
Bitte auch um Beantwortung meiner Vorherige Fragen.
mfg
Peter Schlüter
Sehr geehrter Herr Schlüter,
es tut mir leid, wenn Ihnen meine gestrige Antwort auf Ihre Frage nicht genügt. Aus meiner Sicht gibt es jedoch nichts weiter zu ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Herlitzius