Frage an Bettina Fuhg von Kerstin K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Eine Frage zum Thema QUALZUCHT:
Ich besitze einen vom MDR1-Defekt betroffenen Hund. Nach Ansicht von Experten ist dieser Defekt eine Erbkrankheit und der Qualzucht zuzuordnen. Der Defekt ist nicht sichtbar, aber per Gentest feststellbar. In der aktuellen Erläuterung zum Qualzuchtparagrafen ist er nicht aufgeführt. Es gibt bisher kein Verbot in der Zucht. Besonders hat mich hier auch der VDH enttäuscht, der erst auf Rat seines Wissenschaftlichen Beirates eine klare Zuchtstrategie vorschrieb, diese dann nach Gesprächen mit Vereinsfunktionären wieder aufhob. Nach meinen Recherchen waren deshalb im letzten Jahr allein in einem dem VDH angeschlossenem Collie-Club in etwa 47% der Würfe Hunde mit diesem Defekt (Testergebnis MDR1 -/-) möglich.
Leider folgen aber auch die Gerichte kaum dem Qualzuchtparagrafen und den Amtsveterinären fehlt eine gute Handhabe.
Was werden Sie tun, um dieser Qualzucht einen Riegel vorzuschieben, um für eine konsequente Rechtssprechung zu sorgen und so die Gesetze den Vereinen und Verbänden in NRW gegenüber durchzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Klemme