Frage an Bettina Fuhg von Jörg B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Fuhg,
vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage.
Auch bei einer Aufbewahrung in Waffendepots (von deren Angreifbarkeit als lohnende Ziele für die organisierte Kriminalität mal ganz abgesehen) wird ein „Amok“-Täter wie der von Erfurt Möglichkeiten finden, diese angeblichen Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, wenn er nicht gleich eine der 20 Millionen illegalen Waffen in Deutschland benutzt.
Wer soll denn zum Beispiel die Waffen bei Wettkämpfen zu anderen Schießstätten bringen?
Wie bringt der Jäger seine Waffen zur Jagd und wer nimmt sie nach der Jagd mitten in der Nacht wieder entgegen?
Wird das Sammeln kulturhistorisch wertvoller Waffen komplett verboten?
Sie schreiben, dass sich die Politik nicht zur Interessenvertretung der Waffenlobby machen darf. Damit messen Sie mit zweierlei Maß. Die deutsche Kraftfahr- und Automobil-lobby führt Sie mit wöchentlich mehr Verkehrstoten als „Amok“-Opfern in den letzten hundert Jahren vor. Würde der deutsche Autofahrer so verantwortungsbewusst sein wie der legale Waffenbesitzer, wäre die Zahl der Verkehrstoten um den Faktor 30 (!) geringer. Um den Vorwurf des „zynischen“ Vergleichs gleich vorwegzunehmen: Die Hinterbliebenen von Verkehrsunfallopfern leiden genauso wie die Hinterbliebenen von Strafttatopfern.
Mich würde interessieren, ob Sie ein solches Thema, dass durch die Einschränkung von Grundrechten auch ein gesamtgesellschaftliches Thema ist, unter sachlichen, statistisch und rechtsgutachterlich belegbaren oder unter ideologischen Gesichtspunkten betrachten.
Vertreten Sie ihre Wähler, die Sie persönlich wählen, mit Ihrer persönlichen Überzeugung oder vertreten Sie Ihre Partei und wären damit austauschbar?
Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Biesewinkel
Wahlkreisbetreuer
der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW e.V.)