Frage an Bettina Brück von Claus S. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Brück,
landauf landab werden von verschiedenster Seite sog. Ehrenamtspreise (für ehrenamtliche Tätigkeiten) vergeben. Im Internet laß ich, dass Einzelpersonen, Firmen, Vereine, Verbände usw. sich selbst vorschlagen können (Eigenvorschlag!). Man sagt im Volksmund "Eigenlob st...". Was halten Sie vom Eigenvorschlag?
Zweite Frage: Nach einer Ehrenamtspreisverleihung stellt sich z.B. heraus, dass der oder die Preisträger sich im Ehrenamt z.B. als Plagiateure (Urheberrechtsverletztungen / Aufsätze, Fotos, Filme) betätigt haben (behördlich festgestellt). Wären Sie für eine Aberkennung des Preises? Bitte kurze Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schubert
06761-7692
Sehr geehrter Herr Schubert,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ehrenamtliches Engagement ist ein zentraler Baustein unsere Gesellschaft und zeugt von gelebter Solidarität. Die vielfältigen freiwilligen Aktivitäten in sozialen, kulturellen, caritativen, sportlichen, politischen und vielen anderen Bereichen machen unsere Gesellschaft reicher. Und ehrenamtlich engagierte Menschen stellen sich selbst eher nicht in dem Mittelpunkt und arbeiten meist im Stillen. Deshalb ist es wichtig und richtig, ehrenamtliches Engagement entsprechend zu würdigen und für das Ehrenamt zu werben. Ehrenamtspreise sind Ausdruck der Anerkennung und des Dankes. Aus meiner Sicht kommt es weniger darauf an, wer jemanden vorschlägt, sondern was ein Preisträger oder eine Preisträgerin leistet. Dabei bewertet und entscheidet in der Regel eine unabhängige Jury über die Vergabe eines Ehrenamtspreises. Eine andere bekannte Variante sind Abstimmungen aus der Bevölkerung über Vorschläge zur Ermittlung der Preisträger. In allen Fällen wird eine möglichst objektive Bewertung angestrebt. Das ist wichtig für die Reputation des Preises, der Preisträger und der Preisstifter. Wahrscheinlich ist mir deshalb kein Fall einer Preisvergabe mit nachträglich behördlich festgestellter Urheberrechtsverletzung bekannt. Sollte tatsächlich einmal der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ein Preis nachweislich zu Unrecht vergeben wurde, sollte man sich auf die Rückgabe einigen, um dem Ansehen des Preises und der Preisstifter nicht zu schaden. Ziel eines Ehrenamtspreises muss es immer sein, den Ehrenamtlichen die gesellschaftliche Anerkennung zu geben, die sie verdienen und auch weitere Menschen für eine ehrenamtliche Betätigung in der Gesellschaft zu motivieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Brück