Frage an Bettina Brück von Achim M. bezüglich Soziale Sicherung
Setzen Sie sich im Landtag für die Einführung der pauschalen Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in der GKV ein („Hamburger Modell“), die auch in Bremen, Thüringen, Berlin und Thüringen realisiert ist?
Beamte können sich bisher nur gesetzlich versichern, wenn sie bereit sind, auf die Beihilfe grundsätzlich zu verzichten und neben dem Arbeitnehmerbeitrag auch noch den Arbeitgeberbeitrag selbst übernehmen, was zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen kann (ca. 16 % Kranken- und Pflegeversicherung!).
In der Beihilfeverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz wäre vorzusehen, dass anstatt eines Beihilfeanspruchs nur für die private Krankenversicherung (PKV) auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse (GKV) von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamtinnen und Beamten und vergleichbaren Beschäftigen auf deren Wunsch erfolgen kann.
So wird eine reale Wahlmöglichkeit geschaffen.
A. M., GEW Kreisverband Kaiserslautern
Berufsschullehrer BBS Landstuhl und freiwillig gesetzlich versichert
Sehr geehrte Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die SPD setzt sich politisch seit Jahren für eine Bürgerversicherung ein. Sie soll als eine Krankenvoll- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt werden. Damit sollen alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Lebenslage oder ihrem Erwerbsstatus eine gute Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.
Sie sprechen in Ihrer Frage das „Hamburger Modell“ an. Durch das „Hamburger Modell“ erfolgt aber keine echte „Öffnung“ der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte. Denn durch das „Hamburger Modell“ werden die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung der von der Pflichtversicherung befreiten Beamtinnen und Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht berührt.
Vor diesem Hintergrund setze ich mich für eine bundeseinheitliche Lösung ein, damit alle Beamtinnen und Beamte generell die gleichen Wahlmöglichkeiten erhalten. Dies halte ich für sinnvoller als eine punktuelle Änderung der Beihilfeverordnung des Landes.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Brück, MdL