Frage an Bettina Brück von Claudia M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Als Mutter einer schulpflichtigen Tochter hätte ich die Anregung die Schulferien anders zu gestalten:
In vielen Bundesländern (Ostdeutschland, Bayern, Saarland) gibt es Winterferien. Die Einführung u.a. in Rheinland-Pfalz würden bestimmt viele Familien begrüßen Stichwort: teurer Skiurlaub über Silvester
Generell fände ich es und nach vielen Gesprächen mit Betroffenen besser, wenn die Sommerferien nicht 6 Wochen betragen würden, sondern z.B. 4 Wochen und die restlichen 2 Wochen noch übers Schuljahr verteilt wären.
6 Wochen sind für viele Eltern eine lange Zeit der Überbrückung und stellen sie vor Probleme in der Betreuung für ihre Kinder. (beide Eltern arbeiten)
Dazu kommt, in den Sommermonaten, können bzw. wollen viele nicht in Urlaub fahren (hohe Kosten in der Hauptsaison, große Hitze im Süden, beruflich bzw. privat durch Landwirtschaft etc.)
Auch für den Tourismus wäre es meiner Ansicht nach nicht schlecht, wenn sich das ganze entzerren würde und nicht nur auf die Hauptsaison stark konzentrieren würde.
So wäre vielen geholfen!!!!
Meine Frage: Wie kann man (ich) eine Diskussion/Änderungsvorschlag in dieser Sache einbringen? Bzw. könnten Sie sich dafür einsetzen, dass über eine Änderung der Ferienzeiten in Rheinland-Pfalz nachgedacht wird?
Vielen Dank!!
Sehr geehrte Frau Mauer,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Als Mutter zweier schulpflichtiger Kinder kann ich die Problematik nachvollziehen, sechs Wochen Sommerferien zu überbrücken. Ihr Vorschlag hat mich neugierig gemacht, und deshalb habe ich einmal nachgesehen, wie sich die Feriengestaltung in den anderen Bundesländern darstellt. Ich konnte feststellen, dass wohl alle Länder trotz „Winterferien“ in einigen Bundesländern an den ca. 6 Wochen Sommerferien festhalten. Die Lage der Sommerferien wird auf Beschluss der Kultusministerkonferenz festgelegt. Dieser Beschluss ist für alle Länder verbindlich. Insgesamt wird natürlich auch versucht, sich unter den Ländern abzustimmen, so dass beispielsweise anteilige gemeinsame Ferienzeiten mit angrenzenden Nachbarländern (etwa Saarland oder Hessen) bestehen. Die Abstimmung der Ferientermine ist ein komplexer Planungsprozesse auf der Bundesebene, zwischen den Ländern und auf Landesebene. Die Festlegung der Ferientermine ist daher auch immer ein Kompromiss, der von allen Betroffenen Zugeständnisse verlangt. In der Regel gibt es insgesamt für das ganze Schuljahr 63 Ferientage. Die „kleineren“ Ferienabschnitte legen die Länder selbst fest. Die Ferien sollen in erster Linie den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte dienen. Ferien strukturieren das Schuljahr und dienen damit den Wechsel von schulischer Belastung und privater Erholung. Dabei haben sich in Rheinland-Pfalz die Festlegung von Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien bewährt. Zu der zeitlichen Lage der Ferienabschnitte macht das Bildungsministerium einen Entwurf, zu dem viele gesellschaftliche Gruppen Stellung nehmen können. Rheinland-Pfalz hat das in einer Ferienordnung getan, die zuletzt 2009 überarbeitet wurde und die Ferien bis zum Schuljahr 2016/2017 betrifft. Dazu hat der Landeselternbeirat (LEB) dem damaligen Referentenentwurf ausdrücklich zugestimmt, so dass die kleinen Ferienabschnitte bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 festgelegt werden konnten. Der Landeselternbeirat wäre in diesem Fall Ihre Interessenvertretung, an die Sie Ihr Anliegen richten können. Neben den Ferien gibt es in Rheinland-Pfalz darüber hinaus die vier beweglichen Ferientage, die die Schulen in Abstimmung mit den Elternbeiräten selbst festlegen können. Aus meiner Erfahrung zeigt sich an diesem Beispiel aber auch, dass die Tourismusbranche die für Kurzurlaube relevanten Termine schnell kennt und die Preise entsprechend kalkuliert. Wie ich weiß, hatte der damalige Landeselternbeirat im Jahr 2005 einmal ein gänzlich neues Konzept zur Feriengestaltung vorgelegt, das aber im landesweiten Abstimmungsverfahren bei den Schulelternbeiräten nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat. Also blieb es bei der bestehenden Regelung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Brück