Frage an Bettina Brück von Axel H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Brück,
stimmt es wirklich, dass es in Rheinland-Pfalz Fälle gegeben hat, bei denen ausreisepflichtigen und abgelehnten Asylbewerbern tausende Euros angeboten wurden, damit diese unser Land verlassen? Das ist so unglaublich, dass man es kaum glauben mag. Wenn das tatsächlich zutrifft, was will die SPD-Regierung tun, damit solche Ungerechtigkeiten aufhören? Tausende Rentnerinnen und Rentner müssen mit kleinen und Kleinstrenten auskommen. Hier wird Geld aus dem Fenster geworfen, statt unser Recht vollstreckt. Ich bin sehr tolerant, auch Ausländern gegenüber, aber das ist für mich ungeheuerlich.
Sehr geehrter Herr Henrichs,
vielen Dank für Ihre Frage, die mir die Möglichkeit gibt, einige derzeit leider über bestimmte Medien und den politischen Gegner verbreitete üble Stammtischparolen zu widerlegen. Ziel der so genannten "Landesinitiative Rückkehr" ist es, die Rückkehrförderung in den Kommunen zu verstärken, insbesondere für abgelehnte Asylbegehrende. Kommunen können damit eigene Rückkehrmaßnahmen oder konkrete Einzelfalllösungen entwickeln und finanzieren. Die Mittel können als Geld- oder Sachleistungen an Betroffene ausgezahlt, für Aufbauhilfen oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Heimatland und für Transportkosten des Betroffenen verwendet oder zur Beseitigung von Abschiebungshindernissen genutzt werden. Die Rückkehrförderung richtet sich ausnahmslos an Personen, die zwangsweise gar nicht abgeschoben werden können. Bei den Unterstützungsleistungen handelt es sich um Summen zwischen 300 und 1.000 Euro, im Einzelfall können es für Familien und kranke Menschen auch 5.000 bis 8.000 Euro sein. Allerdings stehen dem erhebliche Einsparungen der Kommunen und des Landes gegenüber, weil für freiwillig zurückgekehrte Menschen keine Sozialleistungen mehr anfallen. Wer also behauptet, es werde "für Ausländer Geld rausgeworfen, das Deutschen dann fehlt" bedient leider ganz üble Ressentiments. Die Alternative wäre die Abschiebehaft als schärfstes Mittel, das dem Staat zur Verfügung steht. Diese verursacht auch erhebliche Kosten und kann maximal 18 Monate verhängt werden. Anschließend muss die betreffende Person wieder frei gelassen werden. Das bedeutet, die Person ist immer noch da und verursacht weitere Kosten. Wer also auf Recht und Gesetz pocht, verursacht erheblich höhere Kosten, als den humanen Weg der freiwilligen Rückkehr zu gehen, wie dies die Landesregierung tut. Übrigens gibt es im Freistaat Bayern (CSU-regiert) ebenfalls ein eigenes Programm zur Rückkehrförderung. Und Bundesinnenminister Schäuble (CDU) hat jüngst die Bundesländer aufgefordert, eigene Programme zur Rückkehrförderung aufzulegen. Dies zeigt, dass das Land Rheinland-Pfalz nicht isoliert ist in dieser Frage. Das Landesprogramm wurde im vergangenen Jahr aufgelegt, ohne dass die CDU Kritik vorbrachte. Leider wird nun dieses Thema als Stimmungsmache gegen Ausländer im Wahlkampf benutzt. Dies finde ich sehr bedauerlich. Besonders hervorzuheben ist demgegenüber die Tatsache, dass beide Kirchen das Programm in den höchsten Tönen loben.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Brück