Frage an Bertil Wewer von Ernst S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wewer,
ich mache es kurz. Wie stehen Sie zum derzeitigen BtmG?! Sind Sie der Ansicht dass etwas geändert werden müsste, falls ja, Was? Falls Nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Schmidbauer.
Über Ihre Frage habe ich mich sehr gefreut und Sie können stolz sein, denn Sie sind der erste, der die Möglichkeit nutzt, mir über dieses Medium eine Frage zu stellen. Da ich kein Jurist bin, vermute ich dass Sie mit "derzeitigen BtmG" das BtMG, also das Betäubungsmittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 28. Juli 1981 mit den letzten Änderungen vom 22. Dezember 2010 meinen. Ich glaube, das Gesetz ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens zwischen Prävention, Sanktion und medizinischer Indikation, auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994.
Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, hat die Diskussion um das BtMG wenig Relevanz für die Abgeordnetenhauswahlen. Es sei denn, eine künftige Koalition würde sich zu einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Gesetzes entschließen. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es keinen Änderungswunsch in unsem Landeswahlprogramm. Ich persönlich interessiere mich auch für die Würde von Sterbenskranken. Ich könnte mir ein Engagement für die Stärkung von Patient_innenrechte in der Schmerztherapie bei unheilbar Kranken vorstellen.
Ich hoffe, Ihre Frage ausreichen beantwortet zu haben und - bitte gehen Sie wählen!
Mit besten Grüßen aus Nord- Britz, Hufweisen und Köllnischer Heide
Bertil Wewer