Frage an Berthold Stein von Uwe Steffen P. bezüglich Bildung und Erziehung
Wie haben Sie sich für Kreativität und innovative Projekte an unseren Schulen eingesetzt?
Wie stellen Sie sich wirksame Medienbildung vor?
Werden Sie sich wie für Gewaltprävention engagieren -> Mobbing, Bossing, Stuffing ?
Welche Veränderungen werden Sie in den Kontexten Schulaufsicht, „Testeritis“, Schulvisitation, …, Schulrecht, sogenannte überregionale Rechtsangelegenheiten
bis hin zu Zweigstellen der Schulämter und ggf. des LISUM politisch auf den Weg bringen?
Sehr geehrter Herr P.,
ich danke Ihnen für Ihre Fragen und werde versuchen sie zumindest teilweise zu beantworten. Sie fragen danach, wie ich mich in der Vergangenheit für Kreativität und innovative Projekte eingesetzt habe. Ich möchte hierzu sagen, dass ich kein politisches Amt besitze und lediglich Kandidat bin. Insofern wird sich mein Einsatz und der der FDP in Brandenburg hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Themen auf die Zukunft beziehen.
Unsere Schulen aber auch die vorschulischen Einrichtungen sind mit die wichtigsten Institutionen bei der Entwicklung unserer Kinder. Wir setzen uns für die kontinuierliche Weiterentwicklung innovativer Lehrformen und -methoden ein. Wir wollen Vielfalt und kreativen Wettstreit im Bildungswesen, so dass sich dann die besten Konzepte und Vorgehensweisen beweisen und durchsetzen können. Deshalb setzen wir uns für die Etablierung von Kitas und Schulen in freier Trägerschaft ein ohne damit sagen zu wollen, dass nicht auch Innovationen innerhalb der staatlichen Schulen vorangetrieben würden.
Der Umgang mit den Medien, insbesondere den digitalen, muss zentraler Bestandteil der schulischen und vorschulischen Ausbildung werden. Die Maßnahmen der digitalen Medienbildung müssen auf einem ethischen Konzept basieren, das Individualität, Freiheit und Humanität in den Fokus stellt und zu einem verantwortungsbewussten und kompetenten Umgang mit digitalen Medien führt. In diesem Zusammenhang steht auch das Thema Gewaltfreiheit. Ein Teil davon ist Lehre und Lernen, ein anderer der Umgang mit Verstößen. Hier gilt es in den Institutionen aber auch auf Gemeindeebene Mediations angebote anzubieten, die in Konfliktsituationen helfen. Dort wo strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen (Verleumdung, Hetze etc.) ist das Gesetz zur Anwendung zu bringen.
Was den letzten Teil ihrer Fragen zu Schulaufsicht angeht, kann ich mich nicht äußern, da ich mich damit nicht auskenne.
Mit freundlichen Grüßen, Bertolt Stein