Frage an Berthold Lausen von S. M. bezüglich Familie
Als geschiedener Vater muss ich Unterhalt für mein Kind und meine ehemalige Frau zahlen. Zusätzlich muss ich die Fahrtkosten für die Besuche bei meinem Kind zahlen.
Die Trennung und Scheidung geht von der Frau aus (nach 9 Monaten Ehe, ein Grund ist mir nicht bekannt).
Ich muss Frau und Kind ernähren, deren Miete, Kleidung und sonstige Kosten übernehmen. Ein Recht, mein Kind zu sehen, hab ich nur, wenn meine ehemalige Frau sich nicht querstellt.
Trotz der Tatsache, dass ich meine ehemalige Frau finanziell ausstatten muss, werde ich in Steuerklasse 1 eingestuft.
Was tuen sie für die Rechte der Väter?
Sehr geehrter Herr Murk,
in der Gleichstellungspolitik haben wir Grüne für gleiche Rechte und Pflichten von Frauen UND Männern einiges erreicht.
Ich will ein Unterhaltsrecht, dass den Unterhalt der Kinder zuerst regelt, egal, ob sie aus erster, zweiter oder dritter Ehe, einer nichtehelichen Partnerschaft oder Affäre stammen. Erst wenn diese Zahlungen erfolgt sind, werden die Ansprüche der Mütter oder Ex-Frauen berücksichtigt. Mit der Reform würde von den Ex-Partnern die schnelle Rückkehr in den Beruf erwartet. Keiner könnte sich ohne Not auf den Leistungen eines Ex-Partners ausruhen.
Wir haben heute ein deutlich höheres Maß an Gleichberechtigung in Politik, Beruf und Gesellschaft als 1998.
Mit freundlichen Grüßen
Berthold Lausen