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Berthold Lausen
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Frage von Norbert S. •

Frage an Berthold Lausen von Norbert S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Berthold Lausen,

mit dem In-Kraft-Treten des Luftsicherheitsgesetzes (LuSiG) in diesem Jahr müssen sich ca.40.000 Sportpiloten einer jährlichen und gebührenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. (vgl. § 7 (1) 4 LuSiG). Grundlage für diese Maßnahme war ein Gefährdungsgutachten des Bundeskriminalamtes, indem auch Sportflugzeuge und deren Piloten – vor dem Hintergrund der Anschläge vom 11. September 2001 – als potenzielle Bedrohung eingestuft wurden.
In der Veröffentlichung des BMI vom 29. Jul 05 steht jedoch folgendes zu lesen: Das Bundeskriminalamt habe in seiner jüngsten Bewertung wiederholt festgestellt, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die auf eine konkrete Gefährdung durch Kleinflugzeuge in Deutschland hindeuten könnten.

1.) Wie stehen zu der Tatsache, dass Privat- und Sportpiloten generell als potentielle Terroristen eingestuft werden und erst ihre Unschuld beweisen müssen, ehe sie weiter ihren Sport betreiben dürfen?

2.) Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass mit diesem § 7 (1) 4 LuSiG dass das Grundgesetz mit Füßen getreten wird, in dem fliegende Bürger dem Staat gegenüber erst ihre Unschuld beweisen müssen (Umkehrung der Beweislast!)?

Ein BVerwG-urteil besagt:
"...Die Zuverlässigkeit ist bereits dann zu verneinen, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen."
Urteil des 3. Senats vom 15. Juli 2004 BVerwG 3 C 33.03

3.) Schließen Sie sich der Meinung dieses BVerwG an, dass bei langjährig fliegenden Privat- und Sportpiloten beim geringsten Zweifel diese bereits als potentielle Terroristen eingestuft werden und ihre Lizenz entzogen bekommen sollen? Falls Nein, was gedenken Sie als künftiges MdB dagegen zu tun?

4.) Sind Sie der Meinung, dass in unserer globalisierten Wirtschaft staatliche Organe willkürlich fliegende Bürger bereits terroristisch einstufen dürfen (ohne nachvollziehbare Kriterien, rein nach Behörden- Ermessen), nur weil diese im internationalen Geschäftsverkehr u.a. zum Beispiel auch mit arabischen Geschäftspartnern Kontakte pflegen? Falls Nein, was gedenken Sie als künftiges MdB dagegen zu tun?

Als in der freien Wirtschaft und international tätigem Freiberufler wäre ich an Ihrer fundierten Antwort dankbar. Die Qualität Ihrer Stellungsnahme werden für mich und vielen "Leidensgenossen" aus der Privat- und Sportfliegerei in Ihrem Wahlbezirk bei der anstehenden Bundestagswahl ein ausschlaggebendes Entscheidungskriterium sein!

Ich sehe Ihren Antworten mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Seid

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Seid,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Luftsicherheitsgesetz (LuSiG).

Meine Antwort auf die Fragen von Herrn Schmaberger und von Herrn Buhrow beantwortet Ihre Fragen. Ich möchte nocheinmal betonen, dass mir der bündnisgrüne Grundsatz und unsere Aussage im Wahlprogramm "... Wir wollen nicht zulassen, dass praktisch alle Bürgerinnen und Bürger unter Tatverdacht gestellt werden ... " auch persönlich sehr wichtig ist!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Berthold Lausen