Frage an Berthold Lausen von Christoph D. bezüglich Bundestag
Wie kann man, Ihrer Meinung nach, realistischerweise den bundesdeutschen Foederalismus reformieren, insbesondere im Hinblick auf die Gesetzgebung und dort die vergangene Blockadepolitik (auch seitens von Rot-Gruen zu Kohls Zeiten)?
Sehr geehrter Herr Dürr,
der bundesdeutsche Föderalismus muss grundlegend reformiert werden. Die überzogene Verflechtung zwischen Bundesrat und Bundestag behindert die notwendigen Gestaltungsprozesse in Bund und Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger ist nicht mehr klar, wer welche politische Entscheidung trifft und zu verantworten hat. Die CDU-regierten Länder haben die notwendigen Reformen in der Föderalismuskommission blockiert.
Ich teile die Einschätzung unseres bündnisgrünen Wahlprogramms ?...eine Föderalismusreform stärkt auch die Parlamente in Bund und Ländern. Gesamtstaatliche Belange wie die lange überfällige Verabschiedung eines Umweltgesetzbuches muss der Bundestag, Belange der Länder müssen die Landtage entscheiden können.? Die Mitwirkungsrechte des Bundesrates sollten auf Länderbelange begrenzt werden. In der Europapolitik muss der Handlungsspielraum des Bundes gesichert werden, um die deutschen Interessen in Europa wirkungsvoll vertreten zu können.
Als Delegierter des bayrischen Landesverbandes in der bündnisgrünen Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaft, Hochschule und Technologie teile ich die Überzeugung, dass der Bund in der Bildungspolitik weiterhin Mitwirkungsmöglichkeiten behalten muss. In der Hochschulpolitik darf eine Föderalismusreform nicht zur Kleinstaaterei führen: Für Studierende und Lehrende muss der problemlose Wechsel zwischen Hochschulen und Bundesländern sicher gestellt bleiben, bei den bisher gemeinsamen Aufgaben von Bund und Ländern wie Hochschulbau und Forschungsförderung muss es zwar Strukturreformen geben, aber ohne finanzielle Abstriche, und auf internationaler Ebene muss das deutsche Wissenschaftssystem durch den Bund vertreten werden.
Im Zuge der Föderalismusreform soll auch die Stellung der kommunalen Selbstverwaltung ausgebaut und ihr Schutz vor staatlichen Eingriffen verstärkt werden. Der Bund darf den Kommunen keine Aufgaben übertragen, ohne für deren Finanzierung zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Berthold Lausen