Frage an Berthold Lausen von David H. bezüglich Recht
Wie werden Sie die zunehmende Einschränkung der Bürgerrechte im Kampf gegen den Terrorismus verhindern? Ich finde es sehr gefährlich, wenn Politiker Vorschläge machen, Geheimdienst und Polizei miteinander zu verschränken, um den Bürgern mehr Sicherheit zu gewähren. Das hatten wir schon mal, diente aber nicht der Sicherheit der Bürger, sondern der uneingeschränkten Machtausübung der Regierung. Und wie stehen Sie dem bayrischen Vorschlag gegenüber, biometrische Daten auch zur Verfolgung von Bagatellfällen zu benutzen?
Sehr geehrter Herr Hölzel,
grundsätzlich teile ich Ihre Sorge, dass als Reaktion auf den 11.9.2001 Sicherheitsgesetze eingeführt wurden und werden, die nicht mehr Sicherheit für die Menschen erreichen, sondern die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger erheblich einschränken. Mit den Terrorismusbekämpfungsgesetze sind unter Federführung von Otto Schily (SPD) und Günther Beckstein (CSU) schwarzrot dominierte Maßnahmen ergriffen worden, die erhebliche Eingriffe in die Bürgerrechte darstellen und rational teilweise nicht erklärbar sind.
Allerdings haben wir als Bündnisgrüne dabei auch durchgesetzt, das die dafür verabschiedeten Gesetze zeitlich befristet sind, stärkeren rechtsstaatlichen Hürden und parlamentarischer Kontrolle unterworfen sind. Für mich steht der Schutz des Privaten im Vordergrund. Die von der Union geforderte Aufrüstung der inneren Sicherheit lehne ich deshalb ab. Gleichwohl muss die Zusammenarbeit der Behörden des Bundes ebenso wie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern verbessert werden. Das hat unter strikter Beibehaltung der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten zu geschehen.
Wie auch in unserem Wahlprogramm klargestellt, lehne ich eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Innern ab. Die Gefahrenabwehr ist Ländersache und damit Aufgabe der Polizei.
Den bayerischen Vorschlag, biometrische Daten auch zur Verfolgung von Bagatelldelikten einzusetzen halte ich für unsinnig. Den Grünen ist es gelungen, gesetzlich festzuschreiben, dass es keine zentrale Referenzdatei für biometrische Daten geben darf.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Berthold Lausen