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Bernhard Suttner
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Frage von Georg W. •

Frage an Bernhard Suttner von Georg W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Suttner,

vielen Dank für Ihre offenen Worte. Ich will weder das Grundgesetz noch etwas anderes verleumden und davon steht auch nichts in meiner ursprünglichen Frage.
Sie distanzieren sich nicht von der Argumentationslinie dieses „christlichen“ Arbeitskreises Ihrer Partei, daher muss ich annehmen, dass Sie sich diese zu eigen machen.
Daher muss ich leider auch davon ausgehen, dass Sie also einer 75-Jährigen Frau das künstliche und helfende Hüftgelenk verweigern würden, da diese ja auch nicht mehr denselben Nutzen für den Staat hat wie ein 30-jähriger, gesunder Mann?
Denn genau da führt diese Kalkulation ja hin: Rechte gegen Nutzen. Schöne, neue Welt!
Was Ihre Äußerungen zum Grundgesetz angeht: Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.7.2002 festgestellt: „Der besondere Schutz der Ehe in Art.6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.“
Damit widerspricht das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht dem Grundgesetz. Da Sie sich jedoch bei Ihrer Antwort auf das Grundgesetz berufen, meine Frage: Wollen Sie implizit behaupten, das Bundesverfassungsgericht habe sich in seinem Richterspruch „geirrt”?

Mit freundlichen Grüßen

Georg Winter

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Antwort ausstehend von Bernhard Suttner
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