Frage an Bernhard Suttner von Andreas S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Suttner,
bitte teilen Sie mir mit, was Sie konkret unternehmen wollen, um die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren. Bitte teilen Sie mir sowohl Ihre Gedanken hinsichtlich einer Reform des Strafrechts als auch hinsichtlich praktischer Hilfen mit.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Schönberger.
Sehr geehrte Herr Schönberger,
realistisch gesehen wird es in Deutschland auf absehbare Zeit keine Änderung des Abtreibungsrechts geben. Ich sehe es als meine Aufgabe an, wenigstens den heutigen – sehr eingeschränkten - Bestand an Rechtsschutz für Ungeborene zu erhalten. Man kann nicht oft genug sagen, dass Abtreibung in Deutschland immer noch als rechtswidrig definiert ist (§218). Ehrlicherweise muss ich sagen, dass das Strafrecht in diesem Bereich nicht das wichtigste Mittel ist: Man braucht zwar die klare Aussage der Rechtswidrigkeit im Gesetz, kann ungeborene Kinder aber nur durch lebensfreundlichen Bewusstseinswandel und eine helfende Politik retten.
Die geltenden Ausnahmen des §218a sind für mich als wertkonservativen Menschen schmerzlich; sie veranlassen mich aber dazu, politisch alles nur erdenkliche zu tun, damit immer weniger Frauen in eine für ihr Kind lebensbedrohliche Notlage kommen. Man kann nicht oft genug daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht die Politik eindringlich aufgefordert hat, die seinerzeitige Reform (Liberalisierung) des §218 mit lebensschützenden Maßnahmen der Sozialpolitik zu begleiten, um Abtreibungen zu verhindern. Dies ist nicht ausreichend geschehen – nach wie vor ist das „Kinder zur Welt bringen“ faktisch ein Armutsrisiko! Deshalb trete ich mit meinen Parteifreunden für ein existenzsicherndes, sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt von 1000.- Euro ein, damit eine Frau wenigstens die drängendsten wirtschaftliche Sorgen reduziert bekommt und so leichter Ja zum Kind sagen kann. Die nahezu grenzenlose Erlaubnis zur Spätabtreibung von Kindern, bei denen eine Behinderung festgestellt wurde, ist für mich nicht akzeptabel und überfordert eigentlich auch das beteiligte Klinikpersonal. Die Neuregelung aus dem Jahre 2009 (Beratungspflicht und Bedenkzeit) hat hier keine echte Verbesserung gebracht. Noch wichtiger als eine rechtliche Nachbesserung ist aber die umfassende und bereitwillige Inklusion aller Menschen mit Behinderung in unser gemeinschaftliches Leben, damit die Belastung jener Eltern, die zu einem Kind mit Behinderung Ja gesagt haben, kleiner wird.
Mit freundlichen Grüßen