Frage an Bernhard Suttner von Lukas W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Suttner,
wie ist Ihre Haltung und die der ödp zur Senkung des Wahlalters auf 16?
Gruß aus der Oberpfalz,
Lukas Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
das Programm der ödp enthält seit vielen Jahren die Forderung, das „Wahlrecht ab Geburt“ in einer kinder- und familienfreundlichen Form zu verwirklichen: Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sollen für sich das aktive Wahlrecht beantragen und dann selbständig ausüben können. Für Kinder unter 14 soll das Wahlrecht treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden. Das widerspricht nicht dem Grundgesetz – es widerspricht nur dem Herkommen. Übrigens: Das Wahlrecht hat sich vielfältig entwickelt: Ursprünglich hatten es nur die Vermögenden, dann nur die Männer, heute nur die sog. Volljährigen. Es muss nicht so bleiben. Zumindest das Wahlrecht für Jugendliche auf Antrag sollte verwirklicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Suttner