Plant Bayern (analog 9 anderen Bundesländern) für die medizinische Versorgung ukrainischen Flüchtlingen eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu vereinbaren?
Sehr geehrter Herr Seidenath,
Zuerst möchte ich mich als deutscher Staatsbürger mit ukrainischen Wurzeln bei Ihnen bedanken für die Hilfe, die Bayern schon den Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet leistet.
Ich möchte allerdings auch fragen, ob - und wann - Bayern es vorhat eine frühere eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu ermöglichen. Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell in 9 anderen Bundesländer. Auch die Ersatzkassen stehen hier für schnelle und unbürokratische Lösungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dmytro B.
Sehr geehrter Herr B.,
für Ihre Nachricht danke ich Ihnen. Allerdings liegt die Entscheidung über die von Ihnen gestellte Frage nicht im Bereich der Legislative, also des Landtags, dem ich angehöre, sondern der Exekutive, also der Staatsregierung. Ich werde mich dort nach näheren Informationen erkundigen und Ihre Frage in diesem Format hier dann noch einmal aufgreifen.
Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für ein friedvolles Wochenende
Bernhard Seidenath, MdL