Frage an Bernhard Seidenath von Michael M. bezüglich Staat und Verwaltung
Das Nichtraucherschutzgesetz ist zu einer Farce verkommen. In Dachau gibt es bald mehr Raucherclubs als rauchfreie Lokale. Die Politik hat es (mal wieder) versäumt eine eindeutiges Gesetz zu verabschieden. Das Ausland (Italien, USA, Irland) macht es uns vor wie es geht. Mit dem föderalistischen Ansatz kann dies nicht funktionieren. Der Bund ist gefordert. Wie setzten Sie sich für den Nichtraucherschutz ein und warum traut sich Ihre Partei nicht vor der Wahl eindeutig Stellung zu dem Thema zu beziehen?
Sehr geehrter Herr Martin,
vielen Dank für Ihre Frage. Wenn ich mir die veröffentlichte Meinung ansehe, so gilt das Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) als sehr konsequentes, vielen sogar als allzu striktes Gesetz. Wenn die CSU nicht so eindeutig Stellung bezogen hätte, wäre die Aufregung um dieses Gesetz wohl auch nicht so groß. Ihnen aber geht es um die Umgehung des Gesetzes durch Raucherclubs.
Ziel der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Nichtraucher ist es, die Menschen in Bayern umfassend vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu schützen. Wenn sich alle einig sind, dass geraucht werden darf, ist niemand da, den der Staat schützen müsste. Deshalb gilt für geschlossene Gesellschaften das Rauchverbot nicht, wenn der Raum nur von dieser Gesellschaft benutzt wird und diese sowie der Wirt das Rauchen gestatten wollen. Um das Rauchverbot über Raucherclubs außer Kraft zu setzen, brauchen diese Clubs deshalb eine echte Mitgliederstruktur und effektive Einlasskontrollen. Laufkundschaft darf es nicht geben.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. August 2008 weder das Bayerische Gesundheitsschutzgesetz noch die Raucherclubs beanstandet. Entsprechende Verfassungsbeschwerden hat das Gericht nicht zur Entscheidung angenommen, da die Grundrechte der Berufsfreiheit und der Verhaltensfreiheit gewahrt seien.
Meines Erachtens ist es nicht notwendig, die Materie Nichtraucherschutz bundesweit einheitlich durch Bundesgesetz zu regeln. Die von Ihnen angesprochenen Probleme der Umgehung des Gesetzes würden sich bei einer bundesweit einheitlichen Regelung ganz genauso stellen. Was aber der Bund nicht einheitlich selbst regeln muss, sollte in der Gesetzgebungskompetenz der Länder verbleiben.
Herzliche Grüße
Bernhard Seidenath