Frage an Bernhard Schemmer von Tilman K. bezüglich Staat und Verwaltung
Guten Tag,
in der 100-Tage-Bilanz der amtierenden Regierung NRW haben Sie seinerzeit gesagt: "Ein neuer Windenergie-Erlass ist derzeit im Abstimmungsverfahren: Die Verspargelung des Münsterlandes wird endlich gestoppt,"
Ich bitte um Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem besagten inzwischen existierenden Windenergieerlass.
- Wie verbindlich sind Werte aus Erlassen (s.o.) für Behörden gegenüber gesetzlich oder per RechtsVO vorgegebenen Werten (hier BImSchG) auch hinsichtlich der nach §39 Verwaltungsverfahrensgesetz gegebenen Begründungspflicht für behördliche Entscheidungen?
- Wie kommt man auf den Wert "6,5%" (vgl. den in Nr.9 des Erlasses festgelegten Wert anteilig an den Investitionskosten, Erlasse sowohl Sachsen als auch Brandenburg weisen deutlich niedrigere Werte auf, die Investitionskosten sind in Relation zur Nennleistung progressiv)
bei WKA mit und unter 1,8 MW Nennleistung (NL)
bei WKA über 1,8 MW NL bis WKA mit und bis 4,5 MW NL (z.B. E-112)
bei WKA über 4,5 MW NL ?
- Warum wird (Nr.9 dto.) eine Bankbürgschaft gefordert, anstatt daß man es deregulierend - wie es eigentlich Linie der CDU sein müßte - dem Antragsteller überläßt, welche Art der Sicherung (z.B. zinsträchtiges Sparbuch statt kostenträchtiger Bankbürgschaft) er wählt?
- Teilen Sie die Aufassung des Erlassgebers, ein im Erlass unter Nr.10 zu findender Abstand zum Wald "Höhe der WKA" wäre geignet, der möglichen Brandgefahr zu begegnen (z.B. unter dem Aspekt, wie weit brennende WKA-Teile fliegen können, Funkenflug etc.)?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Tilman Kluge