Frage an Bernhard Rapkay von hanne k. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rapkay,
wie stehen Sie zu den Provisionen für Finanzprodukte und wie haben Sie /werden Sie im Europaparlament dazu abstimmen?
MfG. H.Kunert
Liebe Frau Kunert,
Sie fragen mich zu meinem Abstimmverhalten zum Thema ´Anlageberatung und die Frage des Provisionsverbotes im Rahmen der MiFID II -Gesetzgebung´.
Der vom Europaparlament verabschiedetet Gesetzestext, der in den kommenden Monaten noch in Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission finalisiert werden wird, ermöglicht die Zahlung von Provisionen nur noch in drei Fällen. Entweder Provisionen werden in Gänze an den Kunden weitergereicht; oder Provisionen dienen allein zur Deckung der bei Beratung und Anlage entstandenen Kosten und Gebühren; oder Provisionen werden bei Geschäftsabschluss an den verkaufenden Berater oder das verkaufende Institut entrichtet, der Kunde wird aber umfassend über Art und Höhe der Provisionen und wer diese erhält informiert.
Zudem verpflichtet eine bindende Revisionsklausel die Europäische Kommission dazu, nach dreieinhalb Jahren sowohl das Modell der Provisionsberatung als auch das der Honorarberatung kritisch auf Funktionsweise und Verbraucherfreundlichkeit hin zu überprüfen. Wer beim Verkauf von Finanzprodukten Provisionen kassiert, wird sich künftig europaweit nicht mehr ´unabhängig´ nennen dürfen und muss Kunden darüber informieren. Durch dieses Provisionsverbot für unabhängige Berater wird ´unabhängige Beratung´ zu einem starken Gütesiegel, nach dem sich Anleger richten können und auf das Verbraucherzentralen gezielt hinweisen können. Damit verschärft die MiFID II-Gesetzgebung jenes MiFID I-Paket, das sich in der Vergangenheit als unzureichend erwiesen hat. Gleichzeitig bleibt jeder Anlegerin und jedem Anleger die Wahlfreiheit zwischen kostenfreier Provisionsberatung und kostenpflichtiger Honorarberatung erhalten. MiFID II stellt außerdem jedem Mitgliedstaat frei, ein umfassendes Verbot von Provisionszahlungen durch nationale Gesetzgebung zu beschließen. Gerade dieser letzte Punkt ist in der medialen Berichterstattung der letzten Tage und Wochen nur unzureichend berücksichtigt worden.
Ich war am 26.10., als das Plenum des Europäischen Parlaments über die MiFID II - Gesetzgebung abgestimmt hat, im Auftrag meiner Fraktion auf einer Auswärtigen Konferenz. Insofern habe ich nicht mit abstimmen können und Sie können meinen Namen nicht in der Liste der Namentlichen Abstimmungen finden, in der jeder und jede Interessierte, das individuelle Abstimmverhalten der Abgeordneten erfahren kann.
Ich will aber klar machen, dass auch ich dem beschlossenen Text und damit auch dem, was oben beschrieben ist, zugestimmt hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Rapkay