Was könnten sie unternehmen um Erwerbsminderungsrenter im Bestand besser zu stellen?
sehr geehrter Hr. Loos,
bereits 2017 versprach mir der bayrische Ministerpräsident sich für Erwerbsminderungsrentner der Jahre 2001-2014 einzusetzen da diese Gruppe von den letzten Verbesserungen nicht profitierte.
Leider ist seither nichts passiert!
Weder die Abschläge wurden abgeschafft noch wurden zusätzliche Hinzuverdienstzeiten gewährt, oder irgendeine Art der pauschalen Besserstellung veranlasst.
Leider schiebt hier immer eine Partei der anderen den schwarzen Peter zu.
irgendwie sieht jeder Handlungsbedarf, aber handeln tut niemand.
Gerade in einer Grossstadt wie München ist diese Rentengruppe arm dran und kommt kaum über die Runden.
könnten sie sich bitte aktiv für Verbesserungen einsetzten?
beste Grüße
Sehr geehrter Herr Friedl,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
In den letzten Jahren wurde die Erwerbsminderungsrente deutlich verbessert. In unserem Wahlprogramm haben wir festgeschrieben: "Mit Blick auf die Menschen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wollen wir, dass diese beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente auch von den Verbesserungen von der Jahre 2012 und 2019 profitieren."
Aktuell ist es zutreffend, dass von Verlängerungen der Zurechnungszeit zunächst nur diejenigen unmittelbar profitieren und auch in der Vergangenheit profitiert haben, die erst nach Inkrafttreten der jeweiligen Neuregelung in Rente gegangen sind bzw. noch zukünftig gehen werden. Konkret bezogen auf das Rentenpaket bedeutet dies, dass die nochmals erweiterte Zurechnungszeit für die Renten gilt, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen. Es ist verständlich, dass auch Personen, die insbesondere vor 2014 in Rente gegangen sind, dies als unbefriedigend empfinden.
Für eine entsprechende Verbesserung werde ich mich einsetzen, aufgrund der vielen verschieden Fallgruppen ist dies jedoch schwierig. So haben wir Bezieher von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten nach altem Recht. Ferner finden sich dort Bezieher von vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrenten nach neuerem Recht, die auf Zeit oder längerfristig gewährt wurden oder werden. Es ist schwierig, die einzelnen Fallgestaltungen und deren Auswirkungen auf die aktuelle Rentenhöhe herauszuarbeiten, so dass sich keine Lösung anbietet, die in jeder Hinsicht als befriedigend empfunden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bernhard Loos, MdB