Lobbyismus und Korruption ist in ihrer Fraktion weit verbreitet. Wie wollen Sie dem entgegentreten?
Sehr geehrter Herr Otte,
zunächst sollten Sie keine Verallgemeinerungen als eine allgemeine Behauptung aufstellen. Es handelt sich um Einzelfälle, die auch in einem laufenden juristischen Verfahren behandelt werden.
Mit dem Beschluss der Fraktionsversammlung vom 22. Juni 2021 ist die CDU/CSU-Fraktion die erste Fraktion des Deutschen Bundestages, die sich einen eigenen Verhaltenskodex gibt und sich eigenständige Institutionen und Mechanismen für die Wahrung der Integrität ihrer Mitglieder schafft. Damit haben wir als Fraktion nicht nur konsequent auf missbräuchliches Verhalten einzelner unserer Mitglieder reagiert, sondern mit unserem gemeinsam erarbeiteten Verständnis von Integrität zugleich Maßstäbe im Bundestag wie im gesamten deutschen Parlamentarismus gesetzt.
Dieser Verhaltenskodex wird mit Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft treten; bis dahin sind die Integritätsinstitutionen eingerichtet. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung der CDU/CSU-Fraktion für den 20. Deutschen Bundestag wird dieser Kodex jedem Mitglied zur Zustimmung vorgelegt.
Ich habe dem vor kurzem im Bundestag beschlossenen Lobbyregistergesetz zugestimmt. Das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz) bringt die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters, das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführt werden soll. Für Interessenvertreter, die in den Anwendungsbereich der Regelung fallen, besteht künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie gegenüber Abgeordneten oder Fraktionen sowie deren Mitarbeiter Interessenvertretung betreiben. Die Registrierungspflicht auch für die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung für Gespräche mit Ministerialbeamten ab Ebene der Unterabteilungsleiter.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernhard Loos MdB