Kann jemand, der obligatorisch also zwangsweise in der GKV weiterversichert wird als freiwillig Versicherter und der kein Einkommen hat, aus der GKV austreten und sich privat versichern?
Also nicht nur theoretisch sondern praktisch. Nimmt eine Private Krankenkasse so jemanden auf?
Wenn nicht hat er sich weder freiwillig versichert, noch bleibt er freiwillig versichert,
da er gar nicht die Möglichkeit hat, auszutreten und in eine Private Versicherung zu wechseln.
Er ist pflichtversichert und sollte geführt werden als pflichtversichert_A (=pflichtversichert als Alleinzahler),
denn das ist der Unterschied zu anderen Pflichtversicherten.
https://www.arbeitslos-ohne-leistungsbezug.de
Sehr geehrter Herr Loos.
Diese Frage bezieht sich auf die Antwort zu einer anderen Frage von mir von Dietmar Bartsch und auf eine Antwort auf die gleiche Frage von Martina Stamm-Fibich.
https://tinyurl.com/5ef8rk37
https://tinyurl.com/mstuypdd
Hintergrund:
Es geht um aus der Pflichtversicherung in der GKV Ausgeschiedene (z.B. Arbeitslose ohne Leistungsbezug), die obligatorisch per Gesetz also zwangsweise weiterversichert werden. Diese können sich angeblich optional privat versichern.
Sehr geehrter Herr F.,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die Sie offensichtlich ähnlich bereits mehrfach gestellt haben. Da ich Ihre näheren persönlichen Umstände nicht kenne, möchte ich nur allgemein auf die Frage eingehen.
Es geht bei der Frage wohl weniger darum, einen Anspruch auf Aufnahme in eine private Krankenversicherung durchzusetzen, sondern vor allem darum, in der Gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied zu sein und zwar nicht als freiwilliges Mitglied, sondern als Pflichtmitglied, was beitragsmäßig günstiger wäre.
Mit dem Wechsel in eine private Krankenversicherung ist eine persönliche Grundsatzentscheidung getroffen worden, die eine Entscheidung zum Verlassen der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten darstellt. Die Gründe für diese Entscheidung sind oft sehr unterschiedlich und zum Teil auch beruflich bzw. gesetzlich bedingt. Diese Entscheidung aber lässt sich später oft aus Altersgründen dann nicht mehr korrigieren. Daher hat der Gesetzgeber den Basistarif in der PKV eingeführt, der etwa dem Tarif eines freiwillig Versicherten in der GKV entspricht. Zudem bleiben freiwillig Versicherte in der GKV weiterhin freiwillig versichert. Entscheidend war für diese Regelungen, dass auf jeden Fall eine Krankenversicherung immer greift. Auch ich sehe natürlich, dass es sehr schwierige Konstellationen geben kann, die möglichweise nochmals geregelt werden sollten.
Sollten Sie ein konkretes persönliches Problem haben, dann können Sie sich bitte direkt bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernhard Loos, MdB