Frage an Bernhard Loos von Christian S. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Loos,
ich verfolge mit großer Sorge das weitere Schicksal des Gesetzesentwurfes zum Kohleausstiegsgesetz. Diese Sorge begründet sich darauf, dass im Entwurf die ursprüngliche Intention der Kohlekommission zum Kohleausstieg, nämlich diesen zu beschleunigen und die Fördermengen zu reduzieren, ins Gegenteil verkehrt wird. Statt der ursprünglich geplanten Festlegung für eine Obergrenze der Kohlenutzung soll durch ihn eine Grundlage für deren inakzeptable künstliche Aufrechterhaltung geschaffen werden. Konkret enthält § 42 des Entwurfs u.a. folgende Punkte: 1. Kohleabnahmegarantien jenseits der von der Kohlekommission bewilligten Menge 2. Einräumung einer Subventionierungsmöglichkeit der Kohleindustrie durch deren Bezeichnung als „energiewirtschaftlich notwendig“ 3. Den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Energieunternehmen und einer damit einhergehenden Unkündbarkeit und Intransparenz.
Wie positionieren Sie sich dazu?
Sehr geehrter Herr Steiner,
für Ihre Fragen danke ich Ihnen.
Erlauben Sie mir vorab den Hinweis, dass die Kohlekommission eine sehr gute Arbeit geleistet hat, aber eben kein Gesetzgebungsgremium aus von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Abgeordneten war. Daher ist eine parlamentarische Umsetzung notwendig. Derzeit ist der parlamentarische Beratungsprozess in den Ausschüssen noch nicht abgeschlossen. Aus meiner parlamentarischen Praxis gesehen finden immer noch Veränderungen in den Ausschuss-Beratung statt, sonst bräuchten wir auch keine Anhörungen im Beratungsprozess durchzuführen. Inhaltlich unterstütze ich den vorliegenden Entwurf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bernhard Loos, MdB