Bundestagskandidat Bernhard Loos
Bernhard Loos
CSU
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Frage von Joschka M. •

Frage an Bernhard Loos von Joschka M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Loos,

in den letzten Tagen habe ich viel über das Verbot der Kastration ohne Betäubung von männlichen Ferkeln gehört.
Das Gesetz sollte am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Leider hat die GroKo für eine Verschiebung des in-kraft-tretens gesorgt.
Nun meine Frage: Warum wird das Tierschutzgesetz (Tiere dürfen keinen unnötigen Qualen ausgesetzt werden) einfach ignoriert?

Welche Gründe gibt es für den die Verschiebung?

Und wenn die Betäubung für die Betriebe zu teuer ist: Warum wird das nicht einfach auf den Verbraucher umgelegt? (Pro Kastration ca. 5 Euro. Das würde die Wurst am Ende nur weniger als 50 Cent teurer machen)

Und nun eine persönliche Frage an Sie: wie stehen Sie zu der Verschiebung?

Danke schon mal für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

J. M.

Bundestagskandidat Bernhard Loos
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Der Koalitionsausschuss hat am 1. Oktober beschlossen, die sogenannte Ferkelkastration noch für zwei weitere Jahre betäubungslos zuzulassen. Ursprünglich sieht das Tierschutzgesetz vor, dass die Ferkelkastration ab 2019 nur noch mit Betäubung vorgenommen werden darf. Theoretisch stehen inzwischen drei Alternativverfahren für den betäubungslosen Eingriff zur Verfügung, unter anderem die Vollnarkose oder die Immunokastration, aber alle drei Verfahren weisen Nachteile auf. So entstehen dem Landwirt hier nicht unerheblich zusätzliche Kosten, zudem können die Betäubungen bisher nur durch Tierärzte vorgenommen werden. Die Ferkelkastration ist deshalb unumgänglich, weil das Fleisch männlicher, nicht kastrierter Schweine einen derart starken Eigengeruch hat, dass es nicht für den Verkauf bzw. Verzehr geeignet ist.

Die kommenden zwei Jahre, die nun noch als Übergangszeit gewährt wurden, sollen genutzt werden, um eine praxistaugliche Methode für die Kastration durchzusetzen. Vor allem kleinen und mittleren Betrieben soll durch die lokale Betäubung des Tieres eine kostengünstigere Alternative ermöglicht werden. Bisher ist die lokale Betäubung durch Landwirte verboten, da muss nun schnellstmöglich eine Änderung herbeigeführt werden.

Fakt ist, wenn bis 2020 keine Lösung gefunden wird, sind gerade die kleinen und mittleren Betriebe nicht mehr konkurrenzfähig. Dann wird der Anteil der nach Deutschland importierten Ferkel deutlich steigen, denn in Osteuropa ist die betäubungslose Kastration weiterhin erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bernhard Loos, MdB

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