Frage an Bernhard Loos von Veronika F. bezüglich Recht
Wie stehen Sie zu dem geplanten bayerischen "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz"?
Die allermeisten psychisch kranken Menschen sind weder gefährlich, noch Straftäter. Wir erleben in Bayern gerade, wie durch ein scheinbar wohlwollendes Gesetz, psychisch Kranke unter Generalverdacht gestellt werden.
Es werden sich noch weniger Menschen Hilfe suchen, diejenigen wenigen Gefährder werden auf keinen Fall den Fehler begehen, sich behandeln zu lassen und die überwältigende Mehrheit der potentiellen Patienten wird sich zweimal überlegen, ob sie sich in die Gefahr begibt, nur weil psychisch krank aller Freiheiten beraubt zu werden.
Psychisch Kranke Menschen brauchen Hilfe, jemandem, dem sie vertrauen können, nicht die Angst im Nacken, weil jemand meint, man wäre auffällig, weggesperrt zu werden.
Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass jeder psychisch Kranke wohlwollend behandelt wird. Es besteht das große Risiko, dass durch die Angst vor Stigmatisierung betroffene Patienten den Gang zum Therapeuten oder in die Klinik meiden und dadurch behandelbare psychische Krankheiten verschleppt und dadurch chronifiziert werden.
Hier alle psychisch Kranken unter Generalverdacht zu stellen ist kontraproduktiv.
Listen von psychisch Kranken zu erstellen und über Jahre den Behörden zur Verfügung zu stellen, stigmatisiert bereits geheilte und entlassene Patienten noch zusätzlich und stellt eine massive Einschränkung im Bezug auf den weiteren Alltag dar.
Wir fordern eine tiefgehende Überarbeitung des Gesetzestextes, um insbesondere die Behandlung und Hilfe für psychisch Kranke und die bessere Versorgung von Kliniken und Personal zu gewährleisten.
Der Fokus eines solchen Gesetzes muss auf Hilfe und der Grundannahme fußen, dass die überwiegende Mehrheit der psychisch Kranken keinerlei Gefahr für ihr Umfeld darstellt, was auch durch verschiedene Experten wiederholt bestätigt wurde.
(Text von Kristina Wilms und Uwe Hauck.)
Sehr geehrte Frau F.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Zunächst handelt es sich um ein bayerisches Landesgesetz, über das die Kolleginnen und Kollegen im Bayerischen Landtag debattieren und entscheiden werden, nicht der Deutsche Bundestag.
Generell unterstütze ich jedoch die Zielrichtung des Gesetzes, dass nämlich neben vor allem der Hilfe für die betroffenen kranken Menschen auch andere allgemeine Aspekte wie Sicherheit zu berücksichtigen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bernhard Loos, MdB