Bernhard Hilgers
DIE LINKE
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Frage von Dirk M. •

Frage an Bernhard Hilgers von Dirk M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Hilgers

Grundgesetz, Artikel 3:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
"Niemand darf wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder bevorzugt werden."

Falls Sie gewählt werden, wie werden sie und Ihre Partei versuchen dieses Gesetz auch für "getrennte" Väter zur Anwendung zu bringen?

MfG

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Meyer,

Sie sprechen in Ihrer Mail sicherlich den Sachverhalt des sog. "Sorgerechts" bei getrennt lebenden Personen an. Bei dieser Frage, ob das Sorgerecht dem Vater oder der Mutter eingeräumt werden soll, vertreten wir grundsätzlich folgenden Standpunkt: Im Mittelpunkt aller Überlegung muß das Wohlergehen des Kindes liegen. Diejenigen Personen, die über diese Frage zu entscheiden haben, müssen zur Klärung mit hoher Sensibilität vorgehen. Wenn vor dem Hintergrund gerichtlicher Entscheidung nach wie vor sehr häufig in der Frage des Sorgerechts zugunsten der Mutter entschieden wird, so gilt es dies mit Blick auf die von mir geforderte Sensibilität fallgenau kritisch zu hinterfragen. Denn die Fähigkeiten zur angemessenen Erziehung und Betreuung von Kindern kann keineswegs geschlechtsspezifisch oder vor dem Hintergrund eines idealisierten "Mutterbildes" festgemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Hilgers