Portrait von Bernhard Daldrup
Antwort von Bernhard Daldrup
SPD
• 26.05.2017

(...) Leider konkretisieren Sie nicht, welche geänderten Bedingungen bei der Hinterbliebenenrente Ihrer Meinung nach warum angegangen werden sollten. (...) Eine Klarstellung vorweg: Die Anrechnung von eigenem Einkommen auf die Hinterbliebenenrente wurde bereits zum 1. Januar 1986 mit dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) von der damals regierenden Koalition aus CDU/CSU und FDP eingeführt. Seitdem wird Einkommen der Witwe oder des Witwers, das einen Freibetrag übersteigt, zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. (...) Im Jahr 2002 wurde die Hinterbliebenenrente von der SPD-geführten Regierung reformiert. Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) haben wir dafür gesorgt, dass alle Einkommensarten gleich behandelt werden, indem neben Einkünften aus Arbeit auch Einkünfte aus Vermögen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. (...) Das Ziel dieser Regelung war, die Hinterbliebenenrente zielgenauer auf Personen auszurichten, die wegen der Erziehung von Kindern regelmäßig keiner durchgehenden Erwerbstätigkeit nachgehen konnten. (...) Da Sie zwei Kinder erzogen haben, sollten Sie zu Ihrer Hinterbliebenenrente zusätzlich 91,34 Euro bekommen. (...)

Frage von Christine N. • 03.05.2016
Portrait von Bernhard Daldrup
Antwort von Bernhard Daldrup
SPD
• 13.05.2016

(...) An meiner Haltung zu Fracking hat sich rein gar nichts geändert. Ich lehne unkonventionelles Fracking nach wie vor ab. Die Gründe für mein Abstimmungsverhalten habe ich sowohl in einer persönlichen Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages als auch in zahlreichen Pressestatements dargelegt. (...)

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bernhard Daldrup
Bernhard Daldrup
SPD
E-Mail-Adresse