Bernhard Clasen
DIE LINKE
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Frage von Ralf P. •

Frage an Bernhard Clasen von Ralf P. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Clasen !

Da Sie zur Bundestagswahl 2005 in meinem Wahlkreis kandidieren, möchte ich Sie bitten, zu folgenden Sachverhalten Stellung zu nehmen:

Das deutsche Familienrecht geht nach dem Kindschaftsreformgesetz von 1998 davon aus, dass die gemeinsame elterliche Sorge auch nach einer Trennung der Eltern aufrechtzuerhalten ist und diese sich zum Wohle des Kindes einigen müssen.

In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass eine Konsensverweigerung der Mutter sogar noch belohnt und ihr - zum Nachteil des Vaters und des Kindes - die alleinige elterliche Sorge übertragen wird. Selbst wiederholte oder anhaltende Umgangsboykotte, wenn nicht gar Kindesentziehungen ins In- und Ausland, bleiben i.d.R. frei von Sanktionen, sofern sie von der Kindesmutter praktiziert werden, während es dem Vater im Rahmen seiner Wohlverhaltenspflicht mitunter sogar angelastet wird, rechtliche Mittel gegen die Rechtsverletzungen der Mutter geltend gemacht zu haben.

Die fundamentalsten Natur- und Grundrechte (Art. 6,2 GG) des Vaters, aber auch des Kindes in seinem Recht auf einen Vater bleiben so auf der Strecke, während sich die Gleichheitsformel des Art. 3,2 GG auf eine Orwell’sche Systematik reduziert:

All parents are equal.
But some parents are more equal.

Wird sich daran in Zukunft etwas ändern ?

Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Pätzold

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Pätzold,

bei Ihrer Frage geht es - wie auch von anderen Kandidaten in ihren Antworten formuliert - um Brüche zwischen Gesetz und Rechtsprechungspraxis. Hier ist eine Anti-Diskriminierungs-Regelung für Väter anzudenken (wie das gesetzlich anzupacken wäre, ist dann ein neues Problem, und ob damit letztlich der Vorgehensweise der Gerichte beizukommen ist, erscheint mir fraglich).
Inhaltlich gebe ich Ihnen recht, sehe aber auch keine einfache Lösung dieses Problems.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Clasen