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Bernd Westphal
SPD
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Frage von Johannes H. •

Frage an Bernd Westphal von Johannes H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Setzen Sie sich dafür ein, dass das Lieferkettengesetz diese Punkt enthält:
Unternehmen verpflichtet werden, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts-Risiken zu analysieren;
die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung stärkt werden und es zum effektiven Schutz der Umwelt beiträgt;
alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen erfasst werden oder wenn sie in einem Risikobereich tätig sind?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Lieferkettengesetz.

Die SPD steht für den Schutz von Menschenrechten, ebenso wie für den besonderen Wert von guter Arbeit. Daher setzen wir uns für die Ächtung von Ausbeutung ein – und das weltweit. Deshalb ist es auch zu begrüßen, dass der völkerrechtliche Rechtsrahmen in den letzten Jahren weiter vervollständigt werden konnte. Neben den zahlreichen, schon geltenden ILO-Konventionen gibt es seit 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Erstmals wird damit verbindlich definiert, dass es zur Unternehmensverantwortung gehört, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um menschenrechtliche Gefahren innerhalb der unternehmerischen Einflusssphäre zu vermeiden. Deutsche Unternehmen müssen weltweit dafür Verantwortung übernehmen, wenn es in ihren Lieferketten zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Auf Grund dieser humanitären Überzeugung haben wir das Lieferkettengesetz seinerzeit in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist es nach zähem und langem Ringen gelungen, einen guten, durchsetzungsstarken Gesetzentwurf vorzulegen. Künftig wird es nicht mehr ausreichen, nur bis zu den eigenen Werkstoren zu schauen. Unternehmen sollen dafür einstehen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen bei der Herstellung ihrer Produkte kommt. Denn wo freiwillige Selbstverpflichtung nicht wirkt, müssen Unternehmen gesetzlich in die Verantwortung genommen werden und damit für Rechtssicherheit und fairen Wettbewerb sorgen. Viele Unternehmen achten schon jetzt auf die Menschenrechte in ihren Lieferketten, es darf ihnen dadurch nicht länger ein Nachteil entstehen.

Wichtig ist insbesondere, dass es umfassende Pflichten im Sinne der UN-Leitprinzipien gibt, die die gesamte Lieferkette in den Blick nehmen. Gleichzeitig wird mit einer behördlichen Überwachung und einem durchaus hohen Bußgeldrahmen ein Regelwerk geschaffen, das effektiv und durchsetzungsstark ist. Mit der neu eingeführten Prozessstandschaft für Organisationen erhalten von Menschenrechtsverletzung Betroffene darüber hinaus eine effektive und praktikable Möglichkeit, gegen zurechenbare und nicht abgestellte Verletzungen durch deutsche Unternehmen vor deutschen Gerichten vorzugehen. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden insgesamt eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.

Es ist bekannt, dass sich die SPD bei den zivilrechtlichen Haftungsregelungen sowie beim Geltungsbereich entlang der gesamten Lieferkette durchaus noch weitergehende, eindeutigere Regelungen in Ihrem Sinne gewünscht hätte und sich auch dafür eingesetzt hat. Auch im Bereich des Umweltschutzes hätten wir uns nachhaltigere Regelungen vorstellen können. Mit Wirtschaftsminister Altmaier und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war bisher aber nicht mehr möglich.

Der vorliegende Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der parlamentarischen Beratung.
Dennoch möchte ich auch darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form insbesondere auch im offiziellen Begründungsteil viele Durchsetzungsmöglichkeiten entlang der gesamten Lieferkette eröffnet. Unternehmen müssen ein Risikomanagement einrichten, dass sich auf die gesamte Lieferkette bezieht, also auf den eigenen Geschäftsbereich, den unmittelbaren und den mittelbaren Zulieferer. Sie müssen insbesondere eine Risikoanalyse durchführen und Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen. Auch Menschenrechtsrisiken bei mittelbaren Zulieferern, d.h. in den tieferen Gliedern der Lieferkette, müssen analysiert, beachtet und angegangen werden, wenn Unternehmen darüber Kenntnis erlangen und tatsächliche Anhaltspunkte haben - etwa aufgrund von Hinweisen durch Behörden, aufgrund von Berichten über eine schlechte Menschenrechtslage in der Produktionsregion oder aufgrund der Zugehörigkeit eines mittelbaren Zulieferers zu einer Branche mit besonderen menschenrechtlichen Risiken. Damit werden alle Unternehmen unabhängig von der Größe erfasst.

Mit diesem Gesetz können wir einen historischen Schritt von der freiwilligen zur rechtlich verbindlichen Einhaltung von Menschenrechten machen. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Hungerlöhne und Ausbeutung müssen gestoppt werden und dürfen kein Wettbewerbsvorteil mehr sein.

Ich bedanke mich für Ihre starke Unterstützung auf dem bisherigen Weg und bin zuversichtlich, dass uns gemeinsam ein durchsetzungsstarkes Lieferkettengesetz gelingen wird.

Bleiben Sie gesund!
Beste Grüße

Bernd Westphal

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