Frage an Bernd Siebert von Helga H. bezüglich Soziale Sicherung
• Sehr geehrter Herr Siebert,
In einer - von vielen Direktversicherten als „Nacht- und Nebelaktion“ empfundenen - Entscheidung, die anschliessend unter Zeitdruck vor Weihnachten von überrumpelten Abgeordneten zu beschließen war, peitschte Ende 2003 die damalige rot-grüne Koalition unter Billigung von CDU/CSU das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) durch den Deutschen Bundestag.
Seit 2004 greifen auf dieser Basis die gesetzlichen Krankenkassen in die über Arbeitgeber abgeschlossene private Altersvorsorge ein und kassieren in der Auszahlungsphase an die 20% Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Der Eingriff erfolgte rückwirkend in bestehende Verträge, d.h. die vor Abschluß gültigenden Bedingungen wurden einseitig geändert, die kalkulierten Auszahlungsbeträge galten nicht mehr und mit ihnen die von den Versicherten Jahrzehnte zuvor angestrebte Altersvorsorge.
Auf jahrelangen Druck der Direktversicherungsgeschädigten hat die derzeitige Große Koalition im Dezember 2019 nun das ab 1.1.2020 geltende GKV-BRG beschloßen, das einen Betrag von 159,25 € / Monat vor dem Zugriff der GKV schützt.
Der 2019 beschlossene Kompromiss ist in keiner Weise zufriedenstellend. Millionen Rentner haben auf Basis der damaligen Rechtslage ihre Alterseinkünfte geplant. Das wurde aufgrund der mehrfachen faktischen Kürzungen der gesetzl. Rente nötig, um die von der Politik herbeigeführte Rentenlücke wenigstens ein wenig zu schließen. In Millionen Fällen hat man die Planungen für den Ruhestand zerstört. Hätten die Versicherten das bei Abschluß geahnt, sie hätten niemals über den Betrieb abgeschlossen!
Nun zu meiner Frage:
Werden Sie, wird Ihre Partei, sich nach der Bundestagswahl für eine Beitragsfreiheit der Auszahlungen aus Direktversicherungen und Unterstützungskassen aus laufenden Verträgen einsetzen?
Werden Sie dies vor Ablauf einer Legislaturperiode umsetzen?