Frage an Bernd Siebert von Martin R.
Guten Tag Herr Siebert,
zur o.g. Abstimmung habe ich die Frage, warum Sie diesem Thema positiv gegenüberstehen.
Es gilt als erwiesen, dass Öffentliche-Private-Partnerschaften (ÖPP oder engl. PPP) teurer sind als Autobahnen, welche direkt vom Bund gebaut werden (Siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oepp-privat-finanzierte-autobahnen-sind-teurer-als-staatlich-gebaute-a-974654.html ).
Eine Überführung der Autobahnen in eine eigenständige Gesellschaft ist der erste Schritt einer Privatisierung. Das eine Privatisierung auch oftmals auf Kosten der Sicherheit geht, vor allem beim Aus-/Umbau) sieht man z.B. sehr deutlich an der Autobahn A1 ( http://www.zeit.de/2010/29/DOS-Autobahn/seite-2 ).
Davon abgesehen MUSS eine Autobahngesellschaft Gewinn erzeugen um laufende Kosten (Steuern, Lohn etc.)zu finanzieren, dies ist bisher nicht der Fall, Anfallende Gewinne (Autobahnmaut) werden nicht zweckgebunden eingesetzt und dem Bundeshaushalt zugeführt.
Meine Frage ist daher: Warum finden Sie, wie sich an Ihrem Abstimmungsverhalten zeigt, die Ausgliederung der Autobahnen in eine eigene Gesellschaft sinnvoll?
Sehr geehrter Herr Riemenschneider,
vielen Dank für Ihre Frage zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft. Gerne gehe ich auf die Fragestellung ein und erläutere Ihnen, warum ich die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft für sinnvoll halte.
Als Mobilitäts- und Exportnation kann Deutschland nur mit einem flächendeckend gut ausgebauten Verkehrsnetz wettbewerbsfähig bleiben. CDU und CSU haben sich zuletzt daher darauf konzentriert, den massiven Sanierungs- und Investitionsstau in der Straßeninfrastruktur zu lösen. Bis zum Jahr 2018 steigen die jährlichen Investitionen in unsere Infrastrukturen auf etwa 14 Milliarden Euro im Jahr.
Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, die vorhandenen Investitionsmittel in die Erhaltung sowie den Neu- und Ausbau von Bundesautobahnen schnellstens verkehrswirksam einzusetzen.
Mit der beschlossenen Reform werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Dabei steht die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft im Zentrum der Modernisierung. Mit der Bündelung von Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand beim Bund wird dafür gesorgt, dass Bundesautobahnen nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Qualität und Verfügbarkeit gebaut, erhalten und betrieben werden.
Es ist dabei sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war dies ein besonderes Anliegen.
Die Gesellschaft soll die Einnahmen aus der LKW-Maut und der Infrastrukturabgabe für eine effiziente Finanzierung der Infrastruktur aus dem Haushalt erhalten. Schrittweise wollen wir zur vollständigen Nutzerfinanzierung der Bundesautobahnen kommen, um den Nutzern ein leistungsfähiges Fernstraßennetz zur Verfügung stellen zu können.
Um der Gesellschaft das erforderliche Maß an unternehmerischer Flexibilität zu ermöglichen, wurden gesetzliche Regelungen zum flexiblen Mitteleinsatz und zur Aufnahme von zinslosen Liquiditätshilfen aus dem Bundeshaushalt aufgenommen. Öffentlich-Private Partnerschaften auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich.
Gleichzeitig wurden Regelungen getroffen, um den Deutschen Bundestag bei der Gründung der Gesellschaft eng einzubinden und ihm weitreichende Informations- und Kontrollrechte zu gewähren. Dies geschieht unter anderem durch eine parlamentarische Zustimmungspflicht zum Gesellschaftsvertrag sowie zum fünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan. Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch Vertreter des Bundestags im Aufsichtsrat sowie einem Auskunftsrecht des für die Beteiligungsführung zuständigen Gremiums des Deutschen Bundestags sichergestellt. Der Bundesrechnungshof erhält zudem weitrechende Kontrollrechte bei der Gesellschaft und seinen Tochtergesellschaften.
Die zu gründenden Gesellschaft wird effiziente Strukturen erhalten. Ihr wird die Möglichkeit, bedarfsgerecht bis zu zehn regionale Tochtergesellschaften einzurichten, eingeräumt. Bestehende Organisationsstrukturen sollen am jeweiligen Standort erhalten bleiben. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, den Betriebsdienst mit den vorhandenen Autobahnmeistereien zu erhalten. Die Interessen der Beschäftigten werden durch umfassende Regelungen gewahrt.
Aufgrund der hier dargestellten Zusammenhänge und der sich daraus ergebenden Vorteile, sehe ich die Schaffung der Infrastrukturgesellschaft als positiven Schritt zu mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit bei der Realisierung wichtiger Verkehrsprojekte an. Daher habe ich dem Gesetzentwurf gerne zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Siebert MdB
Aufgrund technischer Probleme im Zusammenhang mit unserer neuen Webseite, konnten auf abgeordnetenwatch.de zwischen dem 13.07.2017 - 19.07.2017 leider keine Antworten eingestellt werden. Wir möchten Sie bitten, die Umstände zu entschuldigen.