Frage an Bernd Siebert von Bernd G. bezüglich Recht
sehr geehrter herr siebert
am 1.1.2017 wurde der § 80 stgb gestrichen,
meine frage lautet
warum?
beabsichtigt die regierung einen angriffskrieg.
anders kann ich mir die streichung dieses paragraphen nicht erklären.
über eine klarstellung ihrerseits würde ich mich freuen.
mfg bernd gumpfer
Sehr geehrter Herr Gumpfer,
vielen Dank für Ihre Frage zum Entfall von Paragraph 80 des Strafgesetzbuchs.
In der Tat hat der Bundestag auf Initiative des Bundesjustizministeriums die Streichung des Paragraphen 80, Strafgesetzbuch, beschlossen. Deutschland kommt damit einer Vereinbarung der sogenannten Vertragsstaaten des Römischen Status nach, die die Rechtsgrundlagen des Internationalen Strafgerichtshofs festlegen. Es handelt sich also schlichtweg um eine Maßnahme zur Anpassung an internationale Rechtsnormen.
Dass damit der Straftatbestand des Angriffskrieges nun nicht mehr geahndet werden soll, ist allerdings falsch. Denn der Bundestag hat auch eine Änderung des Völkerstrafgesetzbuchs beschlossen. In dessen Paragraph 13 heißt es nun:
"Wer einen Angriffskrieg führt oder einen sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft."
Insofern stehen diese Taten in Deutschland auch weiterhin unter Strafe.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Siebert