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Frage von Rüdiger D. •

Frage an Bernd Siebert von Rüdiger D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Siebert,

am 16.02.2016 will das BMAS den Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen dem Kabinett vorstellen. Dieser Gesetzesentwurf vernichtet die Existenz einer gesamten Wirtschaftsbranche.

Ich bin seit 16 Jahren als Freiberufler im Bereich der SAP-Softwareentwicklung tätig. Gerade im IT-Bereich kann die allgemeine Wirtschaft nicht auf Freiberufler verzichten, weil für anstehende Projekttätigkeiten oftmals spezielles Know-How notwendig ist, das von den eigenen Angestellten nicht geleistet werden kann.

Es lohnt sich für Firmen nicht, für Projekte, die 3 - 6 Monate gehen, Angestellte einzustellen. Für den Freiberufler lohnt es sich nicht, für 3 - 6 Monate von einer Firma angestellt zu werden, weil er dann zu wenig Geld verdient, um die projektfreie Zeit überbrücken zu können.

Meine Rente sichere ich mithilfe der Rürup-Rente über eine private Rentenversicherung ab. Da habe ich kein Geld, welches ich noch zusätzlich in die staatliche Rentenversicherung einzahlen könnte. Auch wäre dieses zusätzliche Geld verlorenes Geld, weil die staatliche Rentenversicherung mir mitgeteilt hat, dass ich keine Möglichkeit mehr habe, aus der staatlichen Rentenversicherung später Rente zu erhalten. Ich erziele keine Mindest-Anwartschaftszeit von 35 Jahren in der staatlichen Rentenversicherung, so dass ich von Ihr keine Rente erhalten werde.

Es geht um meine Existenz und die vieler anderer Freiberufler in der IT-Branche.

Sind Sie bereit, darauf hinzuwirken, dass der Gesetzesentwurf abgelehnt wird?

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit telefonisch oder per Email zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Deppe

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Deppe,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Werkverträge. Gerne möchte ich Ihnen den aktuellen Sachstand zu dem Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erläutern.

Richtig ist, dass das BMAS vor kurzem einen ersten Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt hat. Dabei handelt es sich jedoch um einen reinen Diskussionsentwurf. Der Beginn eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens ist momentan noch unklar. Die Realität zeigt, dass kein Gesetzentwurf am Ende so verabschiedet wird, wie er ursprünglich eingebracht wurde. Das wird auch hier so sein.

Bei den Beratungen bezüglich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden wir uns eng an den Koalitionsvertrag halten. Die Vorschläge des aktuellen Diskussionsentwurfs entsprechen nicht diesen Vereinbarungen. Unsere gemeinsame Zielsetzung ist es, wirksame Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu treffen und gute und sichere Arbeit für alle zu schaffen. Daran arbeiten wir.

Für uns als CDU/CSU gehören Werkverträge wie auch Freiberufler zu einem selbstverständlichen Teil der Wirtschaft. Handwerker, Rechtsanwälte, Ärzte und jede Form von Dienstleistern betreiben seit Jahrhunderten ihre Tätigkeiten rechtlich als Werk- oder Dienstvertrag. Die Arbeitnehmer, die in einem Werkvertragsunternehmen arbeiten, befinden sich in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis mit allen Schutzmechanismen. Was wir in Unternehmen vereinzelt als Missbrauch beobachten, fußt in der Regel nicht auf mangelnden gesetzlichen Regelungen, sondern auf Verstößen gegen bereits vorhandene Gesetze.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Siebert MdB