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Bernd Siebert
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Frage von Ralf O. •

Frage an Bernd Siebert von Ralf O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Siebert,

nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss die Parlamentsverwaltung die Namen von Lobbyorganisationen offenlegen, die mit Bewilligung der Bundestagsfraktionen einen Hausausweis erhalten haben.
Werden Sie die Offenlegung unterstützen, oder sind Sie gegen eine Veröffentlichung?
Bitte begründen Sie kurz warum Sie diese Meinung vertreten.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Opfermann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Opfermann,

Vielen Dank für Ihre Frage. Der Themenkomplex Interessenvertretung bzw. Lobbying führt immer wieder zu kritischer Berichterstattung. Häufig wird behauptet, die Politik würde nur das ausführen, was mächtige Lobbyisten der großen Industriekonzerne wünschen. Das ist jedoch falsch. Auch und gerade Themen wie Umweltschutz oder Verbraucherschutz haben großes Gewicht in Deutschland.
Dass wir überhaupt in Deutschland die Möglichkeit der freien Interessenvertretung haben, ist eine Errungenschaft unserer Demokratie. Wenn Sie sich ansehen, wie viele Verbände es in Deutschland gibt, werden Sie feststellen, dass es nahezu kein Interesse gibt, welches nicht der Politik gegenüber vertreten würde. Das ist auch richtig so, denn auch der bestinformierte Abgeordnete kann nicht alle Auswirkungen von Gesetzesvorhaben kennen. Daher ist es notwendig Informationen von direkt Betroffenen zu erhalten, um mögliche, unerwünschte Nebenwirkungen zu verhindern.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt geurteilt, es müsse gemäß Informationsfreiheitsgesetz transparent gemacht werden, wer Hausausweise für den Bundestag erhält. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Sollte es Bestand haben, wird sich der Bundestag dem beugen, denn wir leben in einem Rechtsstaat.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Siebert MdB