Frage an Bernd Siebert von Ingmar K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Siebert,
Wir in Leimsfeld bekommen momentan eine DSL Geschwindigkeit von 0,38 Mbit/s. Diese Geschwindigkeit ist mehr als zermürbend. Angebote, wie LTE, sind keine echte Alternative, da diese nur nachts eine höhere Geschwindigkeit bieten. Es sind schon mehrere halbherzige WLAN Bürgernetze installiert, die aber alle unter dem Gesetz der "verschuldensunabhängige Störerhaftung" (s.Link) leiden.
Der Verein Digitale Gesellschaft e.V. hat einen Gesetzesentwurf eingereicht, der diese, für mich völlig unverständliche, Gesetzeslage ändern möchte.
Die Telekommunikationsindustrie ist nicht Willens uns auf dem Lande breitbandige Anschlüsse zur Verfügung zu stellen. Das ist wirtschaftlich verständlich. Durch eine Legalisierung von kleingewerblichen und privaten Bürgernetzen, die vorhandene Bandbreiten wesentlich geschicketer bündeln und verteilen können, hätte die Landbevölkerung eine echte Chance auch an der digitalen Welt teilzunehmen.
Wie stehen Sie zu diesem Gesetzesentwurf?
Mit freundlichen Grüßen
Diplom Informatiker (FH) Ingmar Klippert
Sehr geehrter Herr Klippert,
ich stimme Ihnen zu, dass die Internetgeschwindigkeit auf dem Lande vielerorts zu langsam ist. Es ist darüber hinaus ein allgemeines Problem, dass in Deutschland zu wenige offene WLAN-Hotspots, auf die jeder kostenfrei zugreifen kann, existieren. Das liegt daran, dass nach derzeitiger Rechtsprechung des BGH derjenige, der ein offenes WLAN betreibt, die Gefahr teurer Abmahnungen bei Rechtsverletzungen Dritter riskiert. Diese Rechtsunsicherheit für WLAN-Betreiber ist der wesentliche Hemmschuh für die Bereitstellung solcher Hotspots.
Wir sind uns diesem Problem sowie der Potenziale von WLAN bewusst, und es herrscht Einigkeit im Deutschen Bundestag über das Ziel, die Verbreitung von WLAN-Zugängen zu er-höhen. Wir werden Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Dar-über hinaus werden wir die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dabei ist darauf achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns.
Der von dem Verein Digitale Gesellschaft e.V. vorgelegte Gesetzentwurf will das Problem lösen, indem das sogenannte Providerprivileg durch eine Ergänzung des Telemediengesetzes auf kommerzielle und private WLAN-Betreiber erweitert wird. Dadurch würden Betreiber öffentlicher WLANs haftungsrechtlich gewerblichen Internetanbietern, die bereits heute von der Haftung freigestellt sind, gleichgestellt. Das bedeutet, dass sich im Zweifel jeder WLAN-Besitzer, auch der kriminelle, auf das Providerprivileg zurückziehen und nicht mehr haftbar gemacht werden kann.
Bundesminister Gabriel hat bereits einen Gesetzentwurf angekündigt, um die Vorteile einer flächendeckenden Verfügbarkeit von WLAN im öffentlichen Raum zu nutzen, gleichzeitig aber einen praktikablen Weg zu finden, dass sich die Nutzung nicht komplett anonym abspielt. Eine einfache Ausweitung der Providerprivilegierung auf jeden, auch privaten Inhaber eines WLAN-Zugangs ohne jegliche Form von Registrierung, wie auch immer die aussehen mag, kann aber nicht die Lösung sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Siebert MdB