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Bernd Siebert
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Frage von Gerhard S. •

Frage an Bernd Siebert von Gerhard S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Siebert,

es würde mich freuen eine Mitteilung darüber zu erhalten, wo man eine Gesamtaufstellung der Einkommen der MdB finden. Interessant auch die Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern aufgeführt zu erhalten.

Zur Arbeitsleistung und Entlohnung eines MdB meine Meinung:

1. Sie erhalten viel zu wenig für diese verantwortungsvolle Tätigkeit
2. a. Sie sollten wesentlich mehr erhalten, dafür aber im Gegenzug als ganz normale Bürger für ihre soziale Absicherung selber sorgen müssen. (Kranken-, Renten-, usw Versicherungen) und zwar unabhängig von der sonst bestehenden Pflichtversicherungsgrenze. Persönlich halte ich diese Grenze für unsozial unserem Staat und seinen Sozialsystemen gegenüber.
2. b. Nebentätigkeiten ob gegen Bezahlung, kostenfrei oder ehrenamtlich sollten ebenso wie weitere Ämter in der Politik als z. B. Kreistagsmitglied nicht ausgeübt werden dürfen.
2. c. Die Beschäftigung von Familienmitgliedern ist unzulässig.
3. Eine im Zusammenhang mit seiner früheren Abgeordnetentätigkeit stehende Tätigkeit bei wirtschaftlichen Vereinigungen oder in Unternehmen sollte ähnlich wie bei Handelsvertretern für die gleiche Dauer untersagt sein. Als Ausgleich dafür sollte man für diesen Zeitraum Übergangsgebührnisse zahlen ( nicht zu knapp)
4. Sachkosten im geregelten Umfang sollten separat bezahlt werden.

Was die Abgeordnetenzahl anbetrifft: Welche Anzahl fänden sie als, auch von der Arbeitsbelastung her, vertretbar.

Ich freue mich auf ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Bernd Siebert
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schönemann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über "abgeordnetenwatch", welche ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Seit Mitte August 2009 gibt es den neu gestalteten Internetauftritt des Deutschen Bundestages unter http://www.bundestag.de . Dort können die veröffentlichungspflichtigen Informationen über die Abgeordneten nachgelesen werden.

Der Bundestag hat das Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln für Abgeordnete verschärft. Die Abgeordneten müssen ihre Nebeneinkommen, sofern diese über 1.000 Euro monatlich oder 10.000 Euro jährlich betragen, auf der Homepage des Bundestages in pauschalierter Form veröffentlichen. Dabei erfolgt eine Einteilung in drei Stufen, nämlich von 1.000 bis 3.500, bis 7.000 und über 7.000 Euro monatlich.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Siebert MdB