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Bernd Siebert
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Frage von Ingo H. •

Frage an Bernd Siebert von Ingo H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Siebert,

nachdem ich in den Nachrichten vermehrt von den katastrophalen Milcherzeugerpreisen in Deutschland gehört habe, bin ich als Verbraucher doch sehr verunsichert. Auf den ersten Blick sind sinkende Preise in den Kühlregalen für uns Verbraucher mit Sicherheit nicht von Nachteil, nachdem viele Bürger aufgrund der Finanzkrise vermehrt Ihre Finanzsituation überdenken müssen. Aber leider ist dies aus meiner Sicht sehr kurzfristig gedacht und lohnt einen zweiten Blick: Durch die Lebensmittelerzeugung im eigenen Land werden nicht nur Arbeitsplätze gesichert, es werden wir Büger auch mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln versorgt und es wird ein entscheidender Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft geleistet.
Daher meine Frage an Sie: Welche Rahmenbedingungen will die Politik schaffen um die heimische Landwirtschaft zu sichern und somit einen aktiven Verbraucherschutz zu gewährleisten?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoss,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.
Das Thema Nachhaltigkeit ist ein zentrales Anliegen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Immer mehr Menschen sind sich ihrer Verantwortung für jetzige und künftige Generationen bewusst. Sie wollen Rücksicht nehmen auf die natürlichen Ressourcen, die Stabilität wirtschaftlicher Zusammenhänge und die Schaffung fairer Lebensbedingungen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der voranschreitenden Globalisierung und der weltweiten Verflechtungen.
"Lebe vom Ertrag und nicht von der Substanz" - diese Idee ist inzwischen zu einem globalen Leitbild geworden, zu dem sich auch die internationale Staatengemeinschaft bekannt hat. Seinen Ursprung hat das Konzept der Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft als System der Bewirtschaftung in Verantwortung für Künftiges. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie gibt den Handlungsrahmen für die Bundesrepublik Deutschland vor, in dem sich bereits gute Erfolge abzeichnen.
Jetzt gilt es, diese Strategie auf die Herausforderungen unserer Zeit, wie beispielsweise das Wachstum der Weltbevölkerung, die Nahrungssicherung und Energieversorgung, den Klimawandel und den Erhalt unserer natürlichen Ressourcen auszurichten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher ein eigenes Nachhaltigkeitskonzept entwickelt. Hiermit wollen wir zu einer wirtschaftlich leistungsfähigen, sozial gerechten und ökologisch verantwortungsbewussten Gesellschaft auch in Zukunft beitragen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz setzt in seinem Verantwortungsbereich besondere Akzente in zehn verschiedenen Handlungsfeldern.
Aufgrund der Entwicklungen auf dem Milchmarkt und vor dem Hintergrund der konjunkturellen Talfahrt haben die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern einmal mehr die Bedeutung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) als bundesweites Förderinstrument für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume unterstrichen.

Der PLANAK hat in seiner Sitzung am 29. April 2009 die inhaltliche Ausgestaltung der Fördermaßnahmen ab 2010 beschlossen. Einige Maßnahmen gelten schon 2009.
Im Vordergrund stehen:
. Die Erhöhung der Regelobergrenze für die Ausgleichszulage für Landwirte in benachteiligten Gebieten auf bis zu 200 Euro je Hektar.
. Eine deutliche Anhebung der Investitionsförderung für Milcherzeuger, die ihre Betriebe bereits jetzt an die Zeit nach dem Ausstieg aus der Milchquote 2015 anpassen wollen. Änderungen bei der Agrarinvestitionsförderung sollen bereits 2009 angewendet werden.
. Die Anhebung der Sommerweide-Prämie auf 50 Euro je Großvieheinheit (etwa eine Kuh), ebenfalls ab 2009.
. Eine verbesserte Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die mit anderen Partnern im ländlichen Raum kooperieren.
. Erhöhung der Fördersätze für wichtige Infrastrukturinvestitionen beispielsweise für die Breitbandversorgung, die Dorferneuerung, den ländlichen Wegebau, für Nahwärmenetze und die naturnahe Gewässerentwicklung.

Das GAK-Förderangebot stellt einen inhaltlichen und finanziellen Kern der Länderprogramme zur Bindung der EU-Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raums dar. Der Bund wird die vom PLANAK beschlossenen Änderungen des GAK-Rahmenplans umgehend in die Nationale Rahmenregelung aufnehmen und der Europäischen Kommission zur Genehmigung zuleiten. Die Nationale Rahmenregelung für die Entwicklung ländlicher Räume hat insbesondere zum Ziel, für Maßnahmen der GAK die finanzielle Beteiligung der EU aus dem ELER-Fonds sicherzustellen. Sobald die entsprechenden Änderungen auch in die Länderprogramme für die ländliche Entwicklung übernommen worden sind und diese der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorliegen, kann die Förderung vor Ort beginnen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - http://www.bmelv.de

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Bernd Siebert MdB