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Bernd Sibler
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Frage von Guido L. •

Frage an Bernd Sibler von Guido L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Sibler,

Ihre gestrige "Antwort" ( https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/bernd-sibler/question/2019-06-24/318316 ) bringt die interessierte Öffentlichkeit (leider) keinen Schritt weiter. Deshalb richte ich meine Fragen vom 21.06.19: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/bernd-sibler/question/2019-06-21/318235 ) jetzt an den Landtagsabgeordneten Bernd Sibler. Dass Sie für die CSU ein Landtagsmandat haben, ist unstrittig: https://www.bayern.landtag.de/abgeordnete/abgeordnete-von-a-z/profil/bernd-sibler/
Sie haben mir in Ihrer gestrigen Antwort angeboten, dass Sie meine Fragen vom 21.06. mir auf dem Postweg oder per Email beantworten wollen und mir Ihre Freigabe zur anschließenden Veröffentlichung Ihrer Antwort erteilt. Daher meine Fragen:
- Haben Sie es tatsächlich nötig, mit mir ein Katz- und Mausspiel zu veranstalten, um sich vor einer öffentlichen Antwort bei abgeordnetenwatch.de zu drücken (ich dachte bisher, dass man in Bayern nur Minister werden kann, wenn man das Kindergarten-Niveau bereits verlassen hat)?
- Beantwortet wenigstens der Landtagsabgeordnete Sibler nun meine Fragen hier bei abgeordnetenwatch.de?

Übrigens: Der Garchinger Forschungsreaktor FRM 2 (Betreiber: Technische Universität München) hat noch ganz andere Probleme als nur fehlende Brennelemente: http://frm2.de/cms/upload/BAM_Rost_27.7.2006.pdf (siehe hierzu den Kommentar des Umweltinstitut München e.V.: http://www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Druckprodukte/Stadtgespraeche/PDF/MSG_59_60.pdf (Seite 26+27)).
Die technischen Probleme des FRM 2 fallen selbstverständlich nicht in Ihren Verantwortungsbereich, sondern in den des STMUV (Leitung: Thorsten Glauber (Freie Wähler)).

In der Hoffnung, dass wir Beide nun auf Erwachsenen-Niveau miteinander kommunizieren, indem Sie mir meine Fragen vom 21.06.19 hier bei abgeordnetenwatch.de bald beantworten, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Dipl.-Ing. (FH) G. L.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr L.,

zu Ihren Fragen habe ich mich gerne mit den Fachleuten meines Hauses, dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, ausgetauscht und ich kann Ihnen hierzu folgende Antworten übermitteln:

- Wird der (zwangsweise) Stillstand des FRM 2 nun genutzt, um den Reaktor von Brennelementen mit einem Anreicherungsgrad von 93% bei erneutem Betrieb auf unter 50% zu senken (bekanntlich war dies eine Auflage des bayer. Umweltministeriums in der Betriebsgenehmigung (3. Teilgenehmigung) von Mai 2003)?

Die Umrüstung der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) auf niedriger angereichertes Uran ist ein wichtiges Anliegen der Bayerischen Staatsregierung und der Technischen Universität München (TUM), das seit Jahren mit Nachdruck und unter Einsatz erheblicher Forschungsmittel vorangetrieben wird. Die TUM forscht mit hoher Intensität an der Entwicklung der dafür benötigten hochdichten Brennstoffe mit dem Ziel der Umrüstung des FRM II auf ein Brennelement niedrigerer Anreicherung. Ihre Erfolge in diesem Bereich werden weltweit beachtet.

Trotz dieser erheblichen Anstrengungen gibt es bis heute – weltweit – keinen qualifizierten hochdichten Uranbrennstoff mit einer Anreicherung unter 50 % Uran 235, der unter den Belastungsbedingungen und Sicherheitsanforderungen von Hochleistungsreaktoren einsetzbar wäre. Aus diesem Grund ist derzeit noch kein Brennstoff für die Umrüstung des FRM II auf eine niedrigere Anreichung (< 50 % oder darunter) qualifiziert.

- Was kostet der Betriebsstillstand des FRM 2 den bayerischen Steuerzahler monatlich (bitte um möglicht präzise Angabe)?

Durch den Stillstand entstehen dem bayerischen Steuerzahler keine zusätzlichen Kosten. Nicht bezifferbar ist der Schaden für die Wissenschaft, der dadurch entsteht, dass geplante Forschungsprojekte nicht oder nur mit Verzögerung durchgeführt werden können.

Weitere Fragen:
Bekanntlich beabsichtigt die TUM, (schwach-)radioaktive Abwässer, die beim FRM 2 und bei der "Radiochemie München" (RCM) anfallen, für weitere 30 Jahre in die Isar einzuleiten: https://www.landkreis-muenchen.de/fileadmin/files/news/Wasserrechtliche_Verfahren_2/2_20180731_Antragsschreiben.pdf (Antragsteller: TUM-Präsident Prof. Dr. Herrmann) und https://www.sueddeutsche.de/muenchen/isar-garching-forschungsreaktor-radioaktivitaet-1.4324133
- Wie stehen Sie zu diesem Antrag?
- Teilen Sie meine Meinung, dass es für eine (angebliche) Exzellenz-Uni ein Armutszeugnis ist, wenn sie die Isar für die "Entsorgung" ihrer radioaktiven Abwässer nutzt (das tut sie bekanntlich bereits seit über 30 Jahren)?

Die Ableitung von Abwasser in die Isar durch den FRM II erfolgt derzeit in Übereinstimmung mit den atomrechtlich genehmigten Ableitungen im Rahmen einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis; die darin festgelegten Auflagen und Grenzwerte werden selbstverständlich eingehalten. Auch im Rahmen der neu beantragten gehobenen Erlaubnis, für die nochmals reduzierte Ableitungen beantragt sind, wird nur Abwasser im absolut notwendigen Umfang in die Isar eingeleitet; selbstverständlich werden dabei auch zukünftig alle Grenzwerte eingehalten. Dies wird unabhängig und streng überwacht.

Das Antragsverfahren findet derzeit als transparentes Verfahren mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung statt, bei der die umfangreichen Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt wurden. Jeder Bürger konnte in diesem Verfahren Einwendungen geltend machen und kann diese bei dem bevorstehenden Erörterungstermin zusätzlich näher erläutern. Das Verfahren wird durch das Landratsamt München geführt; es sind daran verschiedene Fachbehörden beteiligt, die den Antragsumfang auch hinsichtlich der Notwendigkeit der Einleitungen prüfen.

- Wie erklären Sie, dass ein wegen Steuerhinterziehung Vorbestrafter ( http://spd-landtag.de/pdf/pm2488.pdf ) überhaupt noch der Präsident einer der bedeutendsten Universitäten Bayerns sein kann (besser: darf)?

Der Präsident der TUM wurde vom Hochschulrat der Technischen Universität zuletzt für die Amtszeit vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2019 gewählt. Rechtliche Gründe gegen seine Ernennung in dieses Amt lagen nicht vor.

Ihr Bernd Sibler