Frage an Bernd Sibler von Karl G. bezüglich Bildung und Erziehung
Lieber Bernd,
habe mit großem Interesse die Fragen und Antworten gelesen. Da ich eine Familie ohne aktive Großeltern geheiratet habe stelle ich mir die Frage, wie sollen 2 Berufstätige die gesamten Ferienzeiten eines Jahres mit ihrem gesetzlichen bzw. tariflichen Urlaubsanspruch abdecken können? Könnte man nicht zumindest die Allerheiligenferien streichen, diese gab es doch zu unserer Zeit auch nicht. Könnte die Staatsregierung nicht statt geregelten Unterricht eine Art Betreuungsunterricht (Nachhilfeunterricht durch Lehrer) mit spielerischen Elementen für den Teil der Ferien einführen.
Ferner war mir bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland die chinesische Entwicklungshilfe alimentiert.
Dein Karl
Liebr Karl,
Danke für die Anfrage. Du sprichst ein schwieriges, aber dringendes Problem an, zu dessen Lösung nicht nur das Kultusministerium, sondern auch andere Partner beitragen müssen: Zu der Ferienregelung ist anzumerken, dass die Zahl der Ferientage auf langfristige Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz auf Bundesebene zurückgehen und bundesweit Gültigkeit besitzen. Zudem habe die Ferientage - insbesondere auch die freien Tage um Allerheiligen herum - eine wesentliche Bedeutung für die Schulkinder (Erholung, Regeneration, Lern- und Erlebnisort Familie). Ein Streichen von Ferien kommt aber auch aus anderen Gründen nicht in Betracht (z.B. Unverhältnismäßigkeit, die große Mehrzahl der Eltern und Kinder wünscht dies nicht; Jahresarbeitszeit der Lehrer, auf die die Ferien angerechnet werden).
Fest steht freilich auch: Auf Grund der massiven gesellschaftlichen Veränderungen - Wunsch oder Notwendigkeit zum "Doppelverdienen", fehlende Möglichkeit von Großeltern oder anderen Verwandten zur Kinderbetreuung -, entsteht immer mehr die Notwendigkeit zur Betreuung von schulpflichtigen Kindern auch während der Ferien. Im Kindergartenbereich ist das durch teilweise Betreuungszeiten während der Schulferien (insbesondere Ostern, Pfingsten, Große Ferien) bereits fast durchgängig gegeben. Auch im Rahmen von sog. "offenen" Ganztagsbetreuung oder in Horten finden an manchen Ferientagen sog. "Notdienste" statt. Hier sind in erster Linie die Kommunen vor Ort - sicherlich mit staatlicher finanzieller Unterstützung gefragt. Denn hier können die jeweiligen Bedürfnisse am besten erfasst werden. Unabdingbar sind freilich auch zusätzliche finanzielle Beiträge der jeweiligen "Nutzer" von solchen Betreuungen. Ebenso notwendig ist gerade in diesem Bereich ehrenamtliches Engagement im Rahmen der aktiven Bürgergesellschaft. Bei den anstehenden Gesprächen des Kultusministeriums mit den Kommunalen Spitzenverbänden zum Thema "Ganztagsbetreuung" (Herbst/Winter) wird sicherlich auch das Thema der "erweiterten Ferienbetreuung" zur Sprache kommen. Du siehst, da müssen viele Partner zusammen kommen. Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig weiter helfen konnte.
Dein
Bernd Sibler