Frage an Bernd Sibler von Peter W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Sibler,
der Bundesrat hat soeben in seiner 984. Sitzung [1] den Vermittlungsausschuss zum Masernschutzgesetz entgegen der Empfehlung des Kulturausschusses, dem Sie angehören, nicht angerufen.
Der Kulturausschuss hatte die Verschiebung des Inkrafttretens des Masernschutzgesetz um ein Jahr empfohlen, der Gesundheitsausschuss hingegen nicht. [2]
Wie kann das sein, wo der Kulturausschuss doch aus deutlich mehr Mitgliedern als der Gesundheitsausschuss besteht? [3]
Wie haben Sie persönlich abgestimmt?
Mit freundlichen Grüßen
P. W.
[1] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/984/erl/2.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[2] https://www.bundesrat.de/drs.html?id=629-1-19
[3] https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/ausschuesse-node.html
Nach Art. 51 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) besteht der Bundesrat aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Anders als die Abgeordneten des Bundestags, die nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, stimmen die Vertreter einer Landesregierung so ab, wie es in der Ministerratssitzung ihrer Landesregierung beschlossen wurde. An diese Weisung sind sie gebunden.
Bayern als bevölkerungsreiches Land verfügt über sechs Stimmen im Bundesrat und hat gemäß Art. 51 Abs. 3 GG sechs Mitglieder in den Bundesrat entsandt. Neben dem Ministerpräsidenten und dem Chef der Staatskanzlei als Bundesratsminister werden die Minister entsandt, deren Ressorts besonders stark und besonders häufig von Vorhaben der Bundesgesetzgebung betroffen sind. Der Wissenschaftsminister gehört aufgrund der fast ausschließlichen Kompetenzen der Länder für Wissenschaft und Kunst nicht dazu. Er ist lediglich Mitglied des Ausschusses für Kulturfragen des Bundesrats. Ebenfalls Mitglied dieses Ausschusses ist der Staatsminister für Unterricht und Kultus. Die Stimmführung obliegt stets dem Ressort, dessen Geschäftsbereich von einer Vorlage betroffen ist.
Vom Masernschutzgesetz war der Geschäftsbereich des StMWK nicht betroffen. Dem Ausschuss war die Vorlage nur wegen einer Mitbetroffenheit des Schulbereichs zugewiesen worden, sodass die Stimmführung innerhalb des Kulturausschusses beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus lag. Federführend war die Vorlage dem Gesundheitsausschuss zugewiesen. Die Voten der Ausschüsse des Bundesrats sind gleichwertig, weil sie stets aus 16 Stimmen bestehen (in den Ausschüssen haben - anders als im Bundesratsplenum - alle Länder eine Stimme). Wie viele Mitglieder ein Ausschuss des Bundesrats hat, ist unerheblich.
Auch wenn dies gesetzlich nicht festgelegt ist, hat in der Praxis das Votum des federführenden (und damit sachnächsten) Ausschusses das größte Gewicht. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat auch beim Masernschutzgesetz dem Votum des federführenden Gesundheitsausschusses angeschlossen.
Beste Grüße,
Christian Jaeger