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Bernd Sibler
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Frage von Harald K. •

Frage an Bernd Sibler von Harald K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Sibler,

die Leser der Fränkischen Landeszeitung vom 16.8.19 erfahren, daß im WS 2017/2018 etwa 282000 sogenannte internationale Studenten an deutschen Hochschulen eingeschrieben sind und hier, im Unterschied zu den angelsächsischen Ländern, weitgehend kostenlos studieren können ( https://www.studentenwerke.de/de/content/internationalisierung-zahlen ). Beispielsweise auch 37000 chinesische Studenten, die in der Regel nach dem Abschluß in ihre Heimat zurückkehren. Je nach Studienfach finanziert der deutsche Steuerzahler jeden dieser Studienplätze mit Summen zwischen 5000€ und 30000€ pro Jahr ( https://www.zeit.de/campus/2017-12/studium-medizin-aerzte-studienplaetze-mangel ), d.h. alleine das Land Bayern subventioniert ausländische Studenten mit einem Milliardenbeitrag.
Auf der anderen Seite höre ich aus dem Bekanntenkreis immer häufiger, daß hiesige Abiturienten aufgrund fehlender Studienplätze (Medizin, Lehramt, ...) den gewünschten Studienplatz nicht bekommen.

Fragen:

Halten Sie es für gerechtfertigt, daß die einheimische Bevölkerung hier massiv gegenüber Ausländern benachteiligt wird, indem die Inländer zwar die Unis finanzieren, deren Kinder aber der Zutritt beschränkt oder gar verhindert wird?

Würden Sie mir zustimmen, wenn ich diese Regelung als staatlich gewollte Inländerdiskriminierung bezeichne?

Weshalb setzt sich die CSU nicht dafür ein, daß mindesten Nicht EU-Ausländer die oben genannten Kosten ihres Studiums selbst tragen müssen?

Derartige Regelungen befördern klar die Politikverdrossenheit im Land und läßt viele Wähler zu AfD abwandern. Weshalb begreifen Sie persönlich, ihre CSU Parteikollegen und insbesondere auch das gesamte bundesrepublikanische Establishment diese offensichtlichen Zusammenhänge nicht, sondern rätseln nach jeder Wahl erstaunt, wie die Wahlerfolge der AfD zustandekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Harald Kroemer
Ansbach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kraemer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Finanzierung der staatlichen Hochschulen in Bayern und zur Vergabe der dort angebotenen Studienplätze an in- und ausländische Studentinnen und Studenten.

Zutreffend weisen Sie darauf hin, dass unsere Hochschulen überwiegend aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden. Ein Studium ist daher grundsätzlich studienbeitragsfrei, d.h. die Studentinnen und Studenten müssen für die Inanspruchnahme der Ausbildungsangebote im Regelfall keine Beiträge leisten. Dabei gelten die entsprechenden Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz in gleicher Weise für inländische und ausländische Studentinnen und Studenten.

Ihrer Einschätzung, dass die einheimische Bevölkerung durch diese Rechtslage benachteiligt wird, vermag ich mich jedoch nicht anzuschließen. Auch von den inländischen Studentinnen und Studenten wird es klar als Vorteil empfunden, dass bei einem Studium keine Studienbeiträge anfallen. Insbesondere ist der Verzicht auf die Erhebung von Studienbeiträgen nicht davon abhängig, ob die betreffende inländische Person (oder ihre Familie) über öffentlich-rechtliche Abgaben einen Mindestbeitrag zu Deckung des staatlichen Finanzbedarfs – und damit auch zur Finanzierung der staatlichen Hochschulen – geleistet hat. Diese Trennung zwischen der Hochschulfinanzierung aus dem allgemeinen Staatshaushalt und dem konkreten Abgabenaufkommen einzelner Personen trägt maßgeblich dazu bei, dass der Zugang zu einer akademische Ausbildung nicht von den individuellen Vermögensverhältnissen abhängt.

Zu Ihrer weiteren Sorge, dass ausländische Studentinnen und Studenten Studienplätze in Anspruch nehmen können, die bei stark nachgefragten Studiengängen für Inländer fehlen, möchte ich gerne erläutern, dass bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine sog. Vorabquote zur Anwendung kommt. Danach dürfen in Bayern lediglich 5% der Studienplätze an Ausländer, die Deutschen nicht gleichgestellt sind, vergeben werden. Dahinter steht der Gedanken, dass es für die Lehre und wissenschaftliche Arbeit an den Hochschulen durchaus von Vorteil ist, wenn internationale Studentinnen und Studenten mit ihrem Bildungshintergrund Impulse einbringen. Zugleich aber ist mit der Quote gesichert, dass die knappen Studienplätze bei zulassungsbeschränkten Studiengänge weit überwiegend den inländischen Studienbewerbern vorbehalten sind.

Es würde mich freuen, wenn Sie mit diesen Hintergrundinformationen zu einer neuen Bewertung Ihres Standpunkts gelangen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Sibler, MdL