Frage an Bernd Sibler von Stefan F. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Sibler,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die EU-Kommission hat ja schließlich eine Ratifikation der nationalen Parlamente zu CETA zugestimmt.
Sind Sie für die Zustimmung Bayerns im Bundesrat zu CETA bei einem entsprechenden gesetzgebenden Verfahren?
Nun wird zusätzlich darüber diskutiert Teile des Handelsabkommens vor den entsprechenden Befragungen der nationalen Parlamente in Kraft treten zu lassen, wodurch es bei einem entsprechenden negativen Beschluss von nationalen Parlamenten zu diversen Problemen kommen kann.
Sind Sie der Meinung, dass dies sinnvoll ist? Sollte der Vertrag in Kraft treten, obwohl die Zustimmung evtl. nie wirklich erfolgt? Warum nicht einfach warten, bis die nationalen Parlamente abgestimmt haben; was wäre hier ein Schaden?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage, die ich gerne beantworte.
Grundsätzlich gilt es zwischen den Feldern zu unterscheiden, für welche der Europäischen Union die alleinige Zuständigkeit obliegt und denjenigen Feldern, die von nationaler Seite zustimmungsbedürftig sind. Diese Felder werden im Moment spezifiziert.
Bei den betroffenen Teilbereichen, welche in die ausschließliche europäische Zuständigkeit fallen, wie etwa die Handelspolitik oder die Direktinvestitionen kann aus meiner Sicht eine vorläufige Anwendung zum Tragen kommen, da keine nationalen Rechte tangiert sind. Die Felder fallen in die alleinige europäische Zuständigkeit. Für das vorläufige Inkrafttreten dieser verhandelten Teilbereiche ist im Übrigen nicht nur die Zustimmung des Rates nötig, sondern auch die Zustimmung des EU-Parlaments. Das heißt auch die vorläufige Anwendung ist demokratisch legitimiert. Eine zügige Anwendung der verhandelten Bereiche in diesen Politikfeldern bringt die Vorteile, dass die Unternehmen in der EU so schnell wie möglich davon profitieren können. Positive Effekte auf den Handelsaustausch, Investitionen und Arbeitsplätze sind zu erwarten. Bis alle nationalen Parlamente dem gesamten Abkommen zugestimmt haben können bis zu vier Jahre vergehen, viel Zeit für eine engere Zusammenarbeit wäre verloren.
Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass etwa der Investitionsschutz Bestandteil des zustimmungsbedürftigen Teils sein muss. Bayern wird bei diesen zustimmungspflichtigen Teilen seine Position entsprechend abstimmen und dann in die weiteren Verfahren einbringen.
Mit besten Grüßen,
Ihr Bernd Sibler